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Aktienrecht
Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Das Bundesministerium der Justiz hat kürzlich den Referentenentwurf einer Aktiengesetznovelle vorgestellt. Die Gesetzesänderungen betreffen u. a. folgende Punkte: die Ausgabe von Inhaberaktien soll künftig börsennotierten Gesellschaften vorbehalten sein; für Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ist eine relative Befristung geplant; bei Wandelschuldverschreibungen...
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GmbH-Recht
Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Am 23. 5. 2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) veröffentlicht. Der Beitrag zeichnet den Weg der Reform nach und behandelt die wesentlichen Änderungen des Regierungsentwurfs (RegE) 2007 gegenüber dem Referentenentwurf (RefE) 2006.
I. Einleitung
Am 23. 5. 2007...
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GmbH-Recht
Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist im Juni 2006 vorgelegt worden. Die darin vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beabsichtigten, die GmbH unter den Aspekten der Erleichterung und Beschleunigung der Gründung, der Steigerung der Attraktivität als Unternehmensform und der Bekämpfung...
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GmbH-Recht
Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Auch die GmbH-Pflichtbekanntmachungen finden künftig im elektronischen Bundesanzeiger statt. Gesellschaften, die in ihrer Satzung den "Bundesanzeiger" benennen, haben die elektronische Version zu benutzen. Nicht etwa ist eine Doppelveröffentlichung sowohl im Internet als auch in der Druckausgabe verlangt. Anderes gilt für die gesellschaftsvertragliche Festlegung...
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Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Mit dem Regierungsentwurf eines Transparenz- und Publizitätsgesetzes und dem Deutschen Corporate Governance Kodex liegen zwei wichtige Regelwerke mit aktienrechtlicher Bedeutung vor. Der Verfasser setzt sich kritisch mit den Neuerungen im Recht der Hauptversammlung auseinander, die im Falle eines Inkrafttretens des TransPuG zu erwarten sind.
I. Einleitung
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Rechtslage nach Inkrafttreten des Namensaktiengesetzes
Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
Rechtslage nach Inkrafttreten des Namensaktiengesetzes
Das neue Namensaktiengesetz enthält bemerkenswerte Regelungen über die Verwendung von Aktionärsdaten zur Kommunikation und Werbung, die Noack im Einzelnen kritisch beleuchtet. Das Gesetz schafft das Einsichtsrecht des Aktionärs in sämtliche Daten des Aktienregisters ab. Statt dessen gewährt es ein Auskunftsrecht...
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Prof. Dr. Ulrich Noack, Düsseldorf
I. Einleitung
Führende deutsche DAX-Gesellschaften stellen in dieser Hauptversammlungsaison von der Inhaber- auf Namensaktien um. DaimlerChrysler hat 1998 den Anfang gemacht; die Siemens AG, die Deutsche Bank AG, die Dresdner Bank AG, die Mannesmann AG und die Deutsche Telekom AG sind inzwischen gefolgt. Am Neuen Markt ist die AC Service AG mit Namensaktien...