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Ulf Berger-Delhey, Bonn
I. Einleitung
Auch eine so erfolgreiche Wirtschaftsordnung wie die Marktwirtschaft muß alle Produktionsfaktoren so beweglich halten, daß sie kurzfristig dort eingesetzt werden können, wo ihr Einsatz am ökonomisch sinnvollsten ist (sog. optimale Allokation der Ressourcen) . Ergibt sich deshalb während des Laufs eines Arbeitsverhältnisses die Notwendigkeit zur Anpassung...
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Ulf Berger-Delhey, Bonn
I. Grundlagen
Dem Arbeitsrecht ist eigentümlich, daß die Gestalt der Arbeitsbedingungen durch ein Arsenal rechtlicher Faktoren bestimmt ist, wie es sich in dieser Reichhaltigkeit bei keiner anderen Rechtsmaterie findet . Die Arbeitsbedingungen erfahren ihre Regelung, nämlich durch Arbeitsvertrag, Gesetz, Vereinbarungen kollektivrechtlicher Natur, betriebliche Übung sowie...
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Ulf Berger-Delhey, Bonn
1. Das Problem
Als Teil der von Art. 92 i. V. mit Art. 20 GG garantierten rechtsprechenden Gewalt des Staates bestehen in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin Gerichte für Arbeitssachen als rechtssystematisch besondere Zivilgerichte (§ 1 ArbGG ). Deren Spruchkörper sind in allen drei Instanzen, also die Kammern der Arbeits- und Landesarbeitsgerichte sowie...
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Ulf Berger-Delhey, Bonn
I. Begriff
Das Arbeitgeberdarlehen ist vom Vorschuß und der Abschlagszahlung zu unterscheiden. Ein Darlehen liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen die jeweilige Entgeltzahlung erheblich übersteigenden Betrag zur Erreichung eines Zweckes zur Verfügung stellt, der mit normalen Bezügen nicht oder nicht sofort erreicht werden kann und zu dessen Befriedigung...
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Ass. Ulf Berger-Delhey, Bonn
I. Der Tatbestand
Seine Arbeitspflicht kann der Arbeitnehmer auf vielfältige Art und Weise verletzen, sei es, daß er die Arbeit verspätet aufnimmt bzw. überhaupt nicht beginnt, sei es, daß er sie nach - berechtigter - Unterbrechung verspätet oder überhaupt nicht mehr aufnimmt, sei es, daß er sie vorzeitig einstellt oder mit seiner Arbeitskraft zurückhält . Während...
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Assessor Ulf Berger-Delhey, Bonn
I. Das Problem
Immer öfter und keineswegs nur für herausgehobene Positionen deren sofortige Wiederbesetzung unumgänglich ist, müssen in der täglichen Praxis Arbeitsverhältnisse langfristig geplant werden Aus diesem Bedürfnis heraus werden Arbeitsverträge zunehmend längere Zeit vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme (sog. Dienstantritt) abgeschlossen, um die Arbeitskraft...