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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Norm gilt nicht nur im Bereich des Einkommensteuergesetzes, sondern gem. § 8 Abs. 1 KStG auch bei der Körperschaftsteuer. Allerdings kann dies nur in Ausnahmefällen bei Körperschaftsteuerpflichtigen i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG vorkommen. BeispielDer Verwalter einer...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Zuordnung der Einkünfte zu § 18 EStG hat im Steuerrecht unterschiedliche Folgen: Abgabenordnung: Selbstständig Tätige unterliegen weder der Buchführungspflicht des § 141 AO noch der des § 140 AO. Für sie besteht kein Bilanzierungszwang. Sie haben nur die Aufzeichnungspflichten im Rahmen...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Nichtselbstständigkeit setzt zwingend das Bestehen eines Dienstverhältnisses voraus, das Art, Umfang und Zeit der Tätigkeit regelt, wobei diesem eine persönliche Unterordnung zu eigen ist. Der unselbstständig Beschäftigte wird i.d.R. nach dem Willen des Geschäftsherrn tätig. Die Dispositionsfreiheit...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Da insb. bei Freiberuflern die persönliche Arbeitsleistung unverzichtbares Tatbestandsmerkmal ist, vertraten der RFH und später der BFH die sog. Vervielfältigungstheorie, wonach ein Gewerbebetrieb anzunehmen ist, wenn die berufstypische Tätigkeit durch Beschäftigung fachlich vorgebildeter Hilfskräfte...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Definiert man die Selbstständigkeit allein mit dem Merkmal des Unternehmerrisikos und der Entfaltung einer Unternehmerinitiative, so ergibt sich daraus noch keine Unterscheidung zu den Einkünften aus §§ 13, 15 EStG. Selbstständigkeit i.S.d. § 18 EStG kann daher nur bedeuten, dass der Einsatz...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Ohne eigene Fachkenntnis ist die persönliche Erbringung oder Einflussnahme nicht mehr gegeben. Der selbstständig Tätige muss alle Voraussetzungen für seinen Beruf erfüllen, wobei er i.d.R., aber nicht notwendigerweise die Kenntnisse durch eine entsprechend abgeschlossene Berufsausbildung mit Prüfungen...Einkommensteuer
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Die selbstständige Tätigkeit muss wie bei den anderen Gewinneinkunftsarten mit Wiederholungsabsicht ausgeführt werden.2) Vgl. § 15 EStG Rz. 25-28. Ergänzend stellt hierzu § 18 Abs. 2 EStG klar, dass die Tätigkeit nicht dauerhaft ausgeübt werden muss, sondern auch eine vorübergehende...Einkommensteuer
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Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG kann sich insb. der Freiberufler ohne Auswirkungen auf die Einkunftsart kurzfristig vertreten lassen. Da dies aber nur bei vorübergehender Verhinderung möglich ist, scheidet eine dauerhafte Vertretung durch Geschäftsführer oder Treuhänder von vornherein...Einkommensteuer
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die einfache Arbeiten verrichten, i.d.R. nichtselbstständige Tätigkeit (BFH v. 24.11.1961 - VI 183/59 S, BStBl. III 1962,37); bei Tätigkeiten, die Raum für Initiative und eigene Gestaltung zulassen, selbstständige Tätigkeit, z.B. Aushilfstätigkeit einer Bauzeichnerin zu Hause (FG Bremen v. 16.10.1990...Einkommensteuer
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Als weiteres Tatbestandsmerkmal ist die Gewinnerzielungsabsicht erforderlich (§ 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG). Der Steuerpflichtige muss langfristig einen Totalgewinn (= positives Ergebnis des Betriebs bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation) anstreben. Dieses...Einkommensteuer