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Insolvenzrecht
Prof. Dr. Heribert Hirte / Béla Knof / Dr. Sebastian Mock, alle Hamburg
Mit einer Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollen die Sanierungschancen insolvenzreifer Unternehmen grundlegend verbessert werden. Neben zahlreichen Detailänderungen ist die Erweiterung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens...
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Insolvenzrecht
Prof. Dr. Heribert Hirte / Béla Knof / Dr. Sebastian Mock, alle Hamburg
Mit einer Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollen die Sanierungschancen insolvenzreifer Unternehmen grundlegend verbessert werden. Neben zahlreichen Detailänderungen ist die Erweiterung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens...
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Aktienrecht
Zu den Änderungen des FMStG
Prof. Dr. Florian Becker, Kiel / Dr. Sebastian Mock, Hamburg
Zu den Änderungen des FMStG
Wegen der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hat der Gesetzgeber einige Veränderungen des erst im Oktober 2008 erlassenen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes in Kraft gesetzt. Neben der Erweiterung und der Vereinfachung von Stabilisierungsmaßnahmen für Unternehmen des Finanzsektors nach dem FMStFG bzw. dem FMStBG hat insbesondere die gesetzliche Vorbereitung der...
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Aktienrecht
Zugleich Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 28. 11. 2007 - 7 U 4498/07, DB 2008 S. 397
Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU), Attorney-at-Law (New York), Hamburg
Zugleich Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 28. 11. 2007 - 7 U 4498/07, DB 2008 S. 397
Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kann gem. § 147 Abs. 2 AktG einen besonderen Vertreter bestellen. Seine Aufgabe ist die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft aus der Gründung der Gesellschaft gegen die im Gesetz...
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Aktienrecht
Anmerkung zu OLG Jena, Urteil vom 22. 12. 2004 - 7 U 391/03, DB 2005 S. 658
Prof. Dr. Heribert Hirte / Sebastian Mock, LL.M. (Berkeley), Hamburg
Anmerkung zu OLG Jena, Urteil vom 22. 12. 2004 - 7 U 391/03, DB 2005 S. 658
Mit Urteil vom 22. 12. 2004 hat das OLG Jena einer beklagten Aktiengesellschaft die Beweislast dafür aufgebürdet, dass Aktionäre keinen Abfindungsanspruch nach § 305 Abs. 1 AktG haben, wenn sie die Ansprüche nach Beendigung des Unternehmensvertrages,...
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Aktienrecht
Sebastian Mock, LL.M. (NYU), Hamburg
Mit dem Bilanzkontrollgesetz vom 15. 12. 2004 trat das Enforcement-Verfahren als Kontrollmechanismus der Unternehmensabschlüsse börsennotierter Unternehmen in Kraft. Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung des Enforcement-Verfahrens allerdings keine klare Abgrenzung zu den bereits bestehenden aktienrechtlichen Kontrollmechanismen vorgenommen. Mock geht in seinem...
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Sebastian Mock, Hamburg
Der Abschlussprüfer ist nach § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Einmal gewonnene Informationen dürfen vom Abschlussprüfer nicht weitergegeben werden. Die Einhaltung dieser scheinbar einfachen Verpflichtung kann jedoch nur garantiert werden, wenn in der Person des Abschlussprüfers keine Interessenkonflikte vorliegen. Interessenkonflikte treten dann...