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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Tonnagebesteuerung ist nur zulässig, soweit der Gewinn auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt. Für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr enthält § 5a Abs. 2 EStG eine eigenständige steuerrechtliche Definition. Handelsschiffe werden...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Durch das StBereinG 19993) StBereinG 1999 v. 22.12.1999, BGBl. I 1999, 2601 = BStBl. I 2000, 13. wurde in § 5a Abs. 5 EStG mit dem neu eingefügten Satz 4 die Anwendung des § 15a EStG bei der Tonnagebesteuerung gesetzlich geregelt. Die Norm ist erstmals in dem Wirtschaftsjahr anzuwenden,...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Nachversteuerung bei Beendigung der Tonnagebesteuerung: Beendet der Steuerpflichtige durch unwiderrufliche Zurücknahme seines Antrages die Tonnagebesteuerung, dann ist dem Gewinn in den dem letzten Jahr der Anwendung der Tonnagebesteuerung nach § 5a Abs. 1 EStG folgenden fünf Wirtschaftsjahren...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Fortführung der Handels- und Steuerbilanzen: § 5a EStG hat keine Auswirkung auf die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. § 60 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 EStDV stellt darüber hinaus klar, dass auch während der Anwendung der Tonnagebesteuerung Steuerbilanzen nach den...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Auch eine Personengesellschaft bzw. Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung optieren (§ 5a Abs. 4a Satz 1 EStG). Die Option muss einheitlich für die Gesellschaft ausgeübt...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Option beim erstmaligen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr: Werden in einem Wirtschaftsjahr vom Steuerpflichtigen durch den Gewerbebetrieb erstmals Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielt, kann der Antrag auf Anwendung der Tonnagebesteuerung...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Beim Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr kann anstelle der Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG die Ermittlung des Gewinns nach der im Betrieb geführten Tonnage ermittelt werden (Tonnagebesteuerung). Da die Tonnagebesteuerung...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Zur Förderung und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seeschifffahrt erlaubt § 5a EStG ab dem 1.1.1999 beim Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr anstelle der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
§ 5a Abs. 3 i.d.F. des Art. 9 HBeglG 2004 vom 29.12.2003 ist erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31.12.2005 endet (§ 52 Abs. 15 Satz 2 EStG). Option bei Indienststellung:Der unwiderrufliche Antrag auf Anwendung der Tonnagebesteuerung muss für...Einkommensteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
(1) 1Anstelle der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 1 oder § 5 ist bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland der Gewinn, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, auf unwiderruflichen Antrag des Steuerpflichtigen nach der in seinem...Einkommensteuer