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  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Anhang - 2. Übersicht über die Pflichtangaben

    Pflichtangaben im Anhang: Die im Anhang erforderlichen Pflichtangaben ergeben sich insbesondere aus den §§ 284 bis 287 HGB, aber auch aus weiteren Vorschriften. Verwiesen sei insoweit auf die Einzelaufführungen bei Ellrott in Beck'scher Bilanz-Kommentar, 7.   Aufl. 2010, § 284 HGB Rz. 40 und Farr,...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420080 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Anhang - 4. Wesentliche neue Anhangsangaben nach dem BilMoG

    § 285 Nr.   3 HGB: Angabe von Artund Zweck sowie Risiken und Vorteile der nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens notwendig ist. Beispiele: Factoring, Pensionsgeschäfte, die Verpfändung von Aktiva oder Leasingverträge. Nicht erfasst...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420082 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Anhang - 1. Aufstellungsgrundsätze

    Aufstellungspflicht: Nach § 264 Abs. 1 HGB haben alle Kapitalgesellschaften - und Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB, insbesondere die typische GmbH & Co. KG - den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der GuV eine Einheit bildet. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420079 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Bilanz (Handelsbilanz) - 3. Vermerk der Restlaufzeit bei Forderungen und ­Verbindlichkeiten

    Vermerk der Restlaufzeit bei Forderungen: Zur Verbesserung des Einblicks in die Liquiditäts- und Finanzlage sind nach §   268 Abs.   4 Satz   1 HGB bei den Forderungen des Umlaufvermögens die Beträge zu vermerken, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Der Vermerk kann wahlweise...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420123 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Eigene Anteile - 2. Folgefragen um den eigenen Anteil

    Ruhen der Gesellschafterrechte: Die Gesellschafterrechte aus den eigenen Anteilen ruhen (ausführlich Westermann in Scholz, GmbHG, 10.   Aufl. 2006, §   33 Rz.   32 ff.). Dies bedeutet i.E.: Aus eigenen Anteilen wird kein Stimmrecht ausgeübt. Es bestehen keine Gewinnansprüche, so dass die GmbH...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420145 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Eigene Anteile - 1. Erwerb

    Voraussetzungen: Die GmbH kann grundsätzlich eigene Anteile erwerben (§   33 GmbHG). Hierbei ist die Formvorschrift des §   15 Abs.   3 und 4 GmbHG (notarielle Beurkundung) zu beachten. Bei Vertragsabschluss wird die GmbH durch die Geschäftsführer in vertretungsberechtigter Zahl vertreten. Unter...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420144 weiterlesen
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    GHB - Eigene Anteile - 4. Steuerliche Behandlung

    Erwerb eigener Anteile nach BilMoG: Erwirbt die GmbH eigene Anteile, liegt zivilrechtlich der Erwerb eines Vermögensgegenstandes vor. Mithin ist der Erwerb eigener Anteile als Anschaffungsvorgang einzustufen. Insoweit dürften auch durch das BilMoG keine Änderungen eingetreten sein (vgl. Breuninger/Müller,...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420147 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Eigene Anteile - 3. Bilanzierung

    Bilanzierung vor BilMoG: Bis zum Inkrafttreten des §   272 Abs.   1a und 1b   HGB i.d.F. des BilMoG hat die GmbH die eigenen Anteile in der Handelsbilanz wie Vermögensgegenstände zu bilanzieren, und zwar unter dem besonderen Posten "eigene Anteile" (§   266 Abs.   2 B   III Nr.   2...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420146 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Jahresabschluss - 6. Feststellung

    Vorlagepflicht der Geschäftsführer: Die Geschäftsführer - und zwar vorbehaltlich einer Regelung der Zuständigkeit durch die Gesellschafter grds. jeder einzelne - haben nach §   42a Abs.   1 GmbHG den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach dessen Aufstellung den Gesellschaftern zum...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420295 weiterlesen
  • Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)

    GHB - Jahresabschluss - 1. Aufstellungspflicht, Aufstellungsgrundsätze

    Aufstellungspflicht: Nach §   242 HGB besteht die Verpflichtung, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Bestandteile des Jah­resabschlusses sind Bilanz (?   Bilanz (Handelsbilanz) und ?   Bilanz (Steuerbilanz))...
    GHB vom 01.07.2011 , DB420290 weiterlesen
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