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Kapitalanlage
Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss gem. § 522 ZPO vom 25. 2. 2010 - 8 U 10/10 - u. a. bestätigt, dass eine beratende Bank im Mai 2007 nicht erkennen konnte, dass die Bonität der Investmentbank Lehman Brothers fragwürdig war. Ein zum damaligen Zeitpunkt unterlassener Hinweis auf ein Bonitätsrisiko oder Zahlungsschwierigkeiten bei Lehman Brothers stellt daher nach Auffassung des OLG Oldenburg kein Beratungsverschulden...
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