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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Die Hektik des Gesetzgebungsverfahrens bei der Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung hatte bereits dazu geführt, daß das entsprechende Gesetz vom 15.12.1995 schon 3 Tage später durch das Jahressteuer-Ergänzungsgesetz 1996 umfänglich sprachlich, redaktionell und inhaltlich korrigert werden mußte. Die Befürchtung, daß...
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Der Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen kommt neben der zivilrechtlichen auch eine große steuerrechtliche Bedeutung zu. Bei zutreffender Handhabung kann durch den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG beim Leistenden einerseits und die Versteuerung beim Empfangenden nach § 22 EStG andererseits insbesondere...
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Durch das "Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohneigentumsförderung" wird die Förderung der selbstbewohnten und unentgeltlich überlassenen Wohnung grundsätzlich mit Wirkung ab 1996 neu geregelt. Die bisherige Grundförderung nach § 10e EStG und die Förderung der unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassenen Wohnung im eigenen...
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Durch das Standortsicherungsgesetz ist mit § 13 Abs. 2a ErbStG ein Freibetrag von 500000 DM für inländisches Betriebsvermögen i.S. des § 12 Abs. 5 ErbStG eingeführt worden. Die neue Regelung ist bereits anwendbares Recht. Sie gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.1993 entstanden ist oder entsteht (§ 37 Abs. 10 ErbStG). Die Vorschrift ist allerdings offenbar...
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Bereits in einem früheren Beitrag hat sich der Verf. mit der neuen Rentenrechtsprechung des BFH auseinandergesetzt . Fischer hat darauf erwidert . Diese Erwiderung und eine kürzlich erschienene Monographie von Fischer geben Veranlassung, die Diskussion über das "Revolutionäre" der neuen Rechtsprechung oder die "Kontinuität und Fortentwicklung...
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Breidenbach hat aufgezeigt, daß die Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 3 UmwStG, gemessen am vom Gesetzgeber tatsächlich Gewollten, als redaktionell verunglückt angesehen werden muß. Sie soll daher im Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts überarbeitet und der Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG inhaltlich angepaßt werden .
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Die sog. Privatgutlösung des Wohneigentumsförderungsgesetzes gilt auch für Wohnungen im Betriebsvermögen. Das bedeutet, daß grundsätzlich weder die Betriebsleiterwohnung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich noch die selbstbewohnte Wohnung eines gewerblichen Betriebsinhabers, die sich in dessen Betriebsvermögen befindet, oder...
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Angesichts der anhaltenden Flut von BFH-Entscheidungen zum Thema Rente und dauernde Last, der Widersprüche sowohl in der Rechtsprechung der einzelnen BFH-Senate sowie einzelner Urteile des X. Senat zueinander (vgl. Abschn. II. 2. und 3.), als auch im Verhältnis zum Beschluß des Großen Senats des BFH vom 15.7.1991 GrS 1/90 zu den Altenteilsleistungen...
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Nach dem durch das StÄndG 1992 eingefügten § 10e Abs. 5a EStG können die Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG nur für die Veranlagungszeiträume in Anspruch genommen werden, in denen jeweils der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) 120000 DM und bei nach § 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten 240000 DM nicht übersteigt....
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Abteilungsdirektor Rudolf Stephan, Düsseldorf
I. Einleitung
Ausgangspunkt für Erwägungen hinsichtlich einer sinngemäßen Anwendung der großen Übergangsregelung im Betriebsvermögen gem. § 52 Abs. 15 Sätze 2 ff. EStG in den neuen Bundesländern ist die Feststellung, daß § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG wortgleich mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG der DDR in der vor dem 1.7.1990 wie auch nach dem 30.6.1990 geltenden...