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Einkommensteuer
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Lohnsteuer
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Internationales Steuerrecht
Ist ein Arbeitnehmer gehindert, Aktien rechtsgeschäftlich wirksam zu übertragen, die der Arbeitgeber ihm verbilligt überlässt, ist der Vorteil aus der Verbilligung erst zu dem Zeitpunkt als Arbeitslohn zu versteuern, zu dem die Übertragungsbeschränkung entfällt und der Arbeitnehmer die Aktien frei und wirksam übertragen kann (vgl. BFH-Urteil vom 30. 6. 2011 - VI R 37/09, DB 2011 S. 2127).
Kernaussage...
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