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Rechtsanwalt Prof. Dr. Roderich C. Thümmel, LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York), Stuttgart
Der Referentenentwurf des UMAG führt eine deutsche business judgement rule in das Organhaftungsrecht ein und verschafft einer einprozentigen Aktionärsminderheit ein eigenes Klagerecht für Ansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte. Der Beitrag vergleicht die Änderungsvorschläge mit dem noch geltenden...
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Zugleich Besprechung des Urteils des LG Augsburg vom 24. 9. 2001 - 3 O 4995/00 "Infomatec", in diesem Heft S. 2334
RA Dr. jur. Roderich C. Thümmel, LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York), Stuttgart
Zugleich Besprechung des Urteils des LG Augsburg vom 24. 9. 2001 - 3 O 4995/00 "Infomatec", in diesem Heft S. 2334
Das LG Augsburg hat erstmals die Vorstände einer AG zum Schadensersatz verurteilt, weil diese falsche Ad-hoc-Meldungen herausgegeben hatten, auf die ein Anleger bei seiner Investitionsentscheidung...
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Rechtsanwalt Dr. jur. Roderich C. Thümmel, LL.M.(Harvard), Attorney at Law (New York), Stuttgart
I. Abwehrstrategien gegenüber hostile take-over bids
Öffentliche Übernahmeangebote für Unternehmen sind in Deutschland nach wie vor eine eher seltene Erscheinung, wenn man die Entwicklung auf dem US-amerikanischen oder englischen Markt zum Maßstab nimmt. Dennoch hat es auch bei uns in den vergangenen...
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Rechtsanwalt Dr.jur. Roderich C. Thümmel, LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York), Stuttgart
I. Die öffentliche Hand als Anteilseigner
Privatisierung, Flexibilisierung und Professionalisierung sind die Schlagworte, mit denen die öffentliche Hand in weiten Bereichen der Leistungsverwaltung wettbewerbsfähiger werden will. Dabei bedient sie sich zunehmend privatrechtlicher Organisationsformen....
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Rechtsanwalt Dr. jur. Roderich C. Thümmel, LL. M. (Harvard), Attorney at Law (New York), Stuttgart
I. Aufsichtsratstätigkeit - kein haftungsfreier Raum
Die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats wurde in der Vergangenheit allgemein nicht als besonders risikoreich angesehen. Diese Einschätzung beruhte weniger auf einer Analyse der möglichen Haftungsgrundlagen. Vielmehr war es die faktische Situation...
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Anmerkungen zu Directors' und Officers' Policen in Deutschland
Dr. jur. Roderich C. Thümmel, LL.M. (Harvard), Rechtsanwalt und Attorney at Law (New York), Stuttgart / Dr. jur. Michael Sparberg, München
Anmerkungen zu Directors' und Officers' Policen in Deutschland
I. Einleitung
Die Haftungsrisiken der Organe von Kapitalgesellschaften sind nicht erst seit der jüngsten Entscheidung des BGH zur Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers wegen der...