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Unwirksamkeit des Verzichts nur bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Arbeitgebers
Unwirksamkeit des Verzichts nur bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Arbeitgebers
KSchG § 1; BGB §§ 138, 242
Durch einen in Bezug auf eine konkrete Arbeitgeberkündigung rechtswirksam abgegebenen Klageverzicht verzichtet der Arbeitnehmer auch auf einen - möglicherweise bestehenden - Wiedereinstellungsanspruch.
(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 4.10.1999 - 7 Ca 4497/99)
Der Kläger hat...
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Bisheriger Besitzstand und behauptete mangelnde Plausibilität der unternehmerischen Entscheidung kein Grund für mangelnde soziale Rechtfertigung
Bisheriger Besitzstand und behauptete mangelnde Plausibilität der unternehmerischen Entscheidung kein Grund für mangelnde soziale Rechtfertigung
KSchG §§ 2, 1 Abs. 2 Sätze 1-3
1. Beschließt ein Werksarztzentrum, um den zusätzlichen Personalbedarf bei anderen Mitgliedsfirmen abzudecken und in Notfällen wegen der vertrauten Arbeitsumgebung schneller reagieren zu können, die bisher nur an bestimmten Standorten beschäftigten Krankenschwestern künftig in einem rollierenden System an un