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  • Rechnungslegung

    Das Schei­tern des DRSC und sei­ne Kon­se­quen­zen für die deut­sche Rech­nungs­le­gung

    Mit sei­ner Pres­se­mit­tei­lung vom 28. 6. 2010 hat das Deut­sche Rech­nungs­le­gungs Stan­dards Com­mit­tee (DRSC) mit­ge­teilt, das es den Stan­dar­di­sie­rungs­ver­trag mit dem BMJ gekündigt hat. Da­mit geht der Auf­ga­ben­ka­ta­log des § 342 HGB wie­der an das BMJ über.
    Man­geln­de Ak­zep­tanz als Ur­sa­che?
    Wie das Han­dels­blatt vom 29. 6. 2010 mel­det, sei­en ins­be­son­de­re Fi­nan­zie­rungs­schwie­rig­kei­ten und Kom­pe­tenz­strei­tig­kei­ten...
    DB vom 16.07.2010 , Heft 27/28 , DB0361184 weiterlesen
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