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Einkommensteuer
Mit Schreiben vom 6. 4. 2010 (DB0349742) hat sich das BMF zur Anwendung des EuGH-Urteils vom 27. 1. 2009 - Rs. C-318/07 "Persche" sowie des Urteils des BFH im Nachfolgeverfahren vom 27. 5. 2009 (X R 46/05, BStBl. II 2010 S. 260 = DB0349684) geäußert. Dazu heißt es: Beide Urteile "werden bis zur Verkündung einer gesetzlichen Neuregelung [...] in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen angewendet."...
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