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Aktienrecht
Aktienrecht
AktG §§ 327a ff.; ZPO § 265 Abs. 2
a) Der Aktionär ist zur Fortführung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage analog § 265 Abs. 2 ZPO nicht nur bei freiwilliger nachträglicher Aufgabe seiner Aktionärsstellung im Wege der Veräußerung seiner Aktien, sondern erst recht im Fall des "zwangsweisen" Verlusts dieser Rechtsposition durch sog. Squeeze out (§ 327a AktG) im Lauf des Anfechtungsprozesses...
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Aktienrecht
Aktienrecht
AktG §§ 327a ff.; ZPO § 265 Abs. 2
(LG Mainz, Urteil vom 17.2.2004 - 10 HK O 79/97)
Die Parteien streiten darüber, ob die Klagebefugnis der Kläger für ihre aktienrechtliche Anfechtungsklage gegen bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung der Beklagten vom 23. 5. 1997 nachträglich weggefallen ist und ob die Anfechtung auf Grund des in der letzten mündlichen Verhandlung geänderten...