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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Entsprechend der Regelung in § 13 Abs. 3 BewG wird auch der Kapitalwert nach § 14 Abs. 1 BewG bei lebenslänglichen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen begrenzt auf den gemeinen Wert, wenn dieser nachweislich geringer oder höher ist (§ 14 Abs. 4 BewG). Dabei kann der...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen können nicht nur vom Leben einer Person, sondern auch vom Leben mehrerer Personen abhängen. Erlischt das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden, so ist für die Bewertung das Lebensalter und Geschlecht derjenigen Person maßgebend, für die sich der höchste Vervielfältiger...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Nutzungen und Leistungen, die auf die Lebenszeit einer Person beschränkt sind, fallen unter § 14 Abs. 1 BewG und nicht unter § 13 Abs. 2 Halbs. 2 BewG (Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer).1) Vgl. § 13 BewG Rz. 20. I.d.R. knüpft die Laufzeit einer lebenslänglichen...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit Hilfe der Vervielfältiger auf der Basis der aktuellen Sterbetafel führt immer dazu, dass nicht die tatsächliche Laufzeit berücksichtigt wird, sondern dass die Laufzeit immer von der durchschnittlichen Lebenserwartung ausgeht. Dies kann im Einzelfall...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprogramms mit Wirkung vom 1.1.1995 geändert.1) Art. 24 Nr. 4 des Gesetzes zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprogramms v. 23.6.1993, BGBl. I 1993, 944. Der wesentliche Punkt der Änderung betraf die...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Bei nicht bilanzierenden Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen (§ 96 BewG), die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, gehören alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden (notwendiges Betriebsvermögen), zum bewertungsrechtlichen...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Zum Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft gehören die Wirtschaftsgüter, die der Kapitalgesellschaft gehören. Vermögen, das den Anteilseignern gehört, ist hierbei nicht zu erfassen.1) § 97 BewG Rz. 19. Im Fall der Organschaft werden bei dem Organträger Ausgleichsposten gebildet, wenn die...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Zu den Kapitalgesellschaften gehören gem. § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung und seit dem 1.1.2006 die Europäische Gesellschaft1) Eingefügt mit Wirkung v. 1.1.2006 durch Art.8 Nr. 2 SEStEG v....Bewertungsgesetz
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§ 95 BewG regelt den Begriff und den Umfang des Betriebsvermögens. Nach Wegfall der Gewerbekapitalsteuer und der Einheitswerte für das Betriebsvermögen hat die Vorschrift nur noch Bedeutung für die Erbschaftsteuer (vgl. § 12 Abs. 5 Satz 2 ErbStG). Die Bewertung des Betriebsvermögens...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Alle Wirtschaftsgüter, die der Kapitalgesellschaft steuerlich nach § 39 AO zuzurechnen sind, bilden einen Gewerbebetrieb. Für die Frage, was dem Grunde nach in der Vermögensaufstellung zu erfassen ist, ist § 95 BewG maßgebend. Grundstücke, die der Kapitalgesellschaft gehören, sind gem. § 99...Bewertungsgesetz