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Aktienrecht
Der BGH hat mit Beschluss vom 22. 11. 2010 - II ZB 7/09, DB 2011 S. 45, dem EuGH im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen angeblich verspäteter Ad-hoc-Mitteilung Fragen zur Auslegung der Marktmissbrauchs- und der Durchführungs-Richtlinie zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Hintergrund des Musterverfahrens gegen die Daimler AG war das Ausscheiden von Prof. Jürgen Schrempp als Vorstandsvorsitzender...
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