-
GmbH-Recht
Hier: Anwachsenlassen fälliger Forderungen gegen ausländische Vertriebstöchter - Keine Durchgriffshaftung bei Veräußerung des sicherungsübereigneten Warenbestands an eine beherrschte GmbH - Aber Durchgriffshaftung bei Verlagerung des Vertriebssystems und des Kundenstamms auf die beherrschte GmbH
GmbH-Recht
Hier: Anwachsenlassen fälliger Forderungen gegen ausländische Vertriebstöchter - Keine Durchgriffshaftung bei Veräußerung des sicherungsübereigneten Warenbestands an eine beherrschte GmbH - Aber Durchgriffshaftung bei Verlagerung des Vertriebssystems und des Kundenstamms auf die beherrschte GmbH
GmbHG § 13 Abs. 2
a) Der zur persönlichen Haftung des GmbH-Gesellschafters führende...
-