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Einkommensteuer
Einkommensteuer
EStG § 34 Abs. 3
1. Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm stellen im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Abweichend hiervon können Entgelte für frühere Arbeitsleistungen angenommen werden, wenn die Tatumstände ergeben, dass konkrete Arbeitserfolge zusätzlich entlohnt werden sollten.
2. Mehrjährigkeit erfordert, dass zwischen Einräumung und Erfüllung des Optionsrechts...
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