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Wahrscheinlich waren noch nie so viele Milliarden des möglichen Umsatzsteuer-Aufkommens in der politischen Diskussion wie in diesem Herbst. Hatten die CDU/CSU im Wahlkampf noch eine Erhöhung des Regelsteuersatzes von 16 auf 18 v. H. angekündigt, so waren nach der Wahl bei den großkoalitionären Verhandlungen auch schon einmal 20 v. H. in der Debatte - das war früher die Marke für eine Luxussteuer. Jetzt...
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Es scheint, dass auch im diesjährigen Umsatzsteuer-Sommertheater wieder einmal die Rechnung die Hauptrolle spielt: Nach der Aufregung über die Pflicht zur Angabe der Steuernummer vor zwei Jahren geht es jetzt um die Nennung der im Voraus vereinbarten Entgeltsminderungen. Dies verlangt seit dem 1. 1. 2004 entsprechend den Vorgaben der sog. EU-Rechnungs-Richtlinie vom 20. 12. 2001 die neue Nr. 7 des § 14 Abs. 4 UStG.
Weil das Steueränderungsgesetz 2003 erst am 15. 12. 2003 verkündet wurde, hat