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Datenschutz
Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg
Das Datenschutzrecht in der Europäischen Union ist in jüngerer Zeit insbesondere durch eine Entscheidung des EuGH vom 24. 11. 2011 zur Auslegung der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 sowie durch die Vorlage eines Vorschlags für eine Datenschutz-Grundverordnung am 25. 1. 2012 in Bewegung geraten. Der Beitrag stellt im Überblick das geltende und das geplante...
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GmbH-Recht
Zugleich Besprechung von BGH, Beschluss vom 20. 9. 2011 - II ZB 17/10, DB 2011 S. 2481
Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg
Mit Beschluss vom 20. 9. 2011 - II ZB 17/10 hat der BGH erstmals entschieden, dass im Fall der aufschiebend bedingten Abtretung eines GmbH-Anteils in der Zeit bis zum Bedingungseintritt nicht die Möglichkeit eines gutgläubigen Zweiterwerbs besteht. Darüber hinaus behandelt der BGH einige strittige Fragen zur Auslegung der durch das MoMiG neu gestalteten §§ 16 und...
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Aktienrecht
Prof. Dr. Michael Kort, Augsburg
Die Erlangung der Aktionärsstellung, etwa der Stellung als Hauptaktionär nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beim squeeze out, kann mittels Wertpapierdarlehen erfolgen. Der Autor zeigt auf, dass die Ordnungswidrigkeitennorm des § 405 AktG in solchen Fällen nicht einschlägig ist, da beim Wertpapierdarlehen Aktieneigentum erworben wird und somit kein "Einsatz...
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Prof. Dr. iur. Michael Kort, Dresden
Domain-Namen als Internet-Adressen haben einen erheblichen Marketing- und Werbeeffekt und stellen einen bedeutenden Faktor der Entwicklung des E-Commerce dar. Es tauchen bei der Nutzung zahlreiche namens- und markenrechtliche Fragen auf, die Kort im Einzelnen darstellt und Lösungsmöglichen aufzeigt.
I. Einleitung
Weltweit nutzen zur Zeit ca. 400 Millionen...
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Dr. iur. Michael Kort, Wissenschaftlicher Assistent, Universität München
I. Einleitung
Die Überprüfung von Akten eines Mitgliedstaats auf ihre Übereinstimmung mit dem europäischen Recht erfolgt teilweise durch die nationalen Gerichte. Diese beurteilen die ihnen vorgelegten Fälle nicht nur anhand des jeweiligen nationalen Rechts, sondern auch anhand des europäischen Rechts, das dem nationalen...
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Zivil- und handelsrechtliche Überlegungen anläßlich des Urteils des BGH vom 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, DB 1993 S. 1871
Dr. Michael Kort, Wissenschaftlicher Assistent, Universität München
Zivil- und handelsrechtliche Überlegungen anläßlich des Urteils des BGH vom 14.7.1993 - VIII ZR 147/92, DB 1993 S. 1871
I. Einleitung
Der Wandel der Industriegesellschaft von einer Warenverkehrsgesellschaft über eine Dienstleistungsgesellschaft zu einer Informationsgesellschaft stellt die Rechtsordnung vor viele neue Probleme....
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Besprechung des BGH-Urteils vom 14.5.1992 - II ZR 299/90
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Kort, Lehrbeauftragter an der Universität München
Besprechung des BGH-Urteils vom 14.5.1992 - II ZR 299/90
I. Einleitung
1. "Wer Wind säht, wird Sturm ernten" hatte Hirte in einer Auseinandersetzung mit Götz vor dem Hintergrund der Anfechtung des Kapitalerhöhungsbeschlusses bei der Aachener und Münchener Beteiligungs-AG (AMB) "räuberischen" Aktionären, welche...
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Anmerkung zu den Urteilen des BGH vom 31.5.1990 und vom 25.10.1990
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Kort, Lehrbeauftragter an der Universität München
Anmerkung zu den Urteilen des BGH vom 31.5.1990 und vom 25.10.1990
I. Einleitung
Die "Prospekthaftung" ist Vertrauenshaftung . Bei der Prospekthaftung sind verschiedene Gruppen von Ansprüchen zu unterscheiden, die zwar alle ihre Wurzel in einer Vertrauenshaftung haben, jedoch ansonsten stark voneinander abweichen....
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Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 3.10.1989 - XI ZR 157/88, DB 1989 S. 2320 u. BGH, Urteil vom 5.12.1989 - VI ZR 335/88, DB 1990 S. 268
Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Kort, München
Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 3.10.1989 - XI ZR 157/88, DB 1989 S. 2320 u. BGH, Urteil vom 5.12.1989 - VI ZR 335/88, DB 1990 S. 268
I. Einleitung
Es besteht Einigkeit, daß eine Eigenhaftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber privatrechtlichen Dritten (Gläubigern der GmbH und sonstigen Dritten) nur in Betracht kommt, wenn der Geschäftsführer eigene Pflichten gegenüber diesen...