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Sonstiges Recht
Sprechen Unternehmen sich untereinander ab, um den unter ihnen bestehenden Wettbewerb zu beschränken, so führt dies regelmäßig dazu, dass ihre Kunden überteuerte Preise zahlen müssen. Der BGH entschied in einem Grundsatzurteil vom 28. 6. 2011 (Az.: KZR 75/10), dass auch indirekt von Kartellrechtsverstößen Geschädigten Schadensersatzansprüche zustehen können.
Dieses Urteil erfasst Situationen, in denen die Kunden der Kartellanten die Ware an Dritte weiterverkauft haben. Da die Direktkunden a
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