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Sanierungserleichterungen für private und institutionelle Investoren
Prof. Dr. Lothar Vollmer / Dipl.oec. Ute Smerdka, Universität Hohenheim
Sanierungserleichterungen für private und institutionelle Investoren
I. Einleitung
Mit dem Eigenkapitalersatzrecht wird versucht, auf das Spannungsverhältnis von unternehmerischer Finanzierungsfreiheit und gläubigerschützender Finanzierungsverantwortung zu reagieren. Die dazu durch Rechtsprechung und Gesetzgebung entwickelten Regeln wurden lange Zeit immer mehr verschärft und damit zugleich...
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Prof. Dr. Lothar Vollmer / Assessor Torsten Maurer, Universität Hohenheim, Stuttgart
I. Einleitung
1. Bei Kapitalgesellschaften, die in eine Krise geraten, werden zur Abwehr einer drohenden Überschuldung und der damit verbundenen Konkursantragspflicht neben Sanierungsdarlehen zunehmend auch andere Finanzierungsinstrumente eingesetzt, wie z.B. sanierende stille Beteiligungen und Sanierungsgenußscheine...
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Bestandsaufnahme und Neuorientierung
Prof. Dr. Lothar Vollmer / Assessor Torsten Maurer, Universität Hohenheim
Bestandsaufnahme und Neuorientierung
I. Einleitung
1. Es wird bei haftungsbeschränkten Gesellschaften immer wieder versucht, eine drohende oder bereits eingetretene Überschuldung und die damit verbundene Konkursantragspflicht durch eigenkapitalersetzende Leistungen (z.B. Sanierungsdarlehen, sanierende stille Beteiligungen...
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Universitätsprofessor Dr. Lothar Vollmer, Universität Hohenheim, Stuttgart
I. Einleitung
1. Das Vertragswerk von Maastricht gibt Anlaß zu der Befürchtung, daß mit seiner Ratifikation schwerwiegende ordnungspolitische und institutionelle Fehlentscheidungen getroffen werden . Die damit angestrebte Umgestaltung der europäischen Wirtschaftsverfassung könnte dazu führen, daß die bisher in der EG...
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Verwässerungsgefahren und notwendige Schutzmechanismen
Prof. Dr. Lothar Vollmer / Dipl. oec. Bernhard Lorch, Universität Hohenheim, Stuttgart
Verwässerungsgefahren und notwendige Schutzmechanismen
A. Einleitung
Das Gesetz gewährt den Aktionären ein Bezugsrecht auch dann, wenn nicht Aktien, sondern Genußscheine oder andere stimmrechtslose Beteiligungstitel (Wandel- oder Gewinnschuldverschreibungen) ausgegeben werden (§ 221 Abs. 4 Satz 1 AktG)...