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Leasing
Prof. Dr. Klaus Tiedtke / Wiss. Mit. Jörg Peterek, ass. iur., Würzburg
Die wirtschaftliche Bedeutung des Leasings ist weiterhin groß. Im Jahre 2007 sind in Deutschland Wirtschaftsgüter im Wert von über 200 Mrd. € verleast worden. Gleichwohl ist der Leasingvertrag eine Vertragsform, die nicht durch gesetzliche Regelungen ausgestaltet ist. Seine charakteristische Ausprägung hat er allein durch...
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Sonstiges Recht
Prof. Dr. Klaus Tiedtke, Würzburg
In vielen Bauverträgen übernehmen die Parteien wechselseitig Bürgschaften, die häufig als Bürgschaften auf erstes Anfordern ausgestaltet sind. In den letzten Jahren sind zahlreiche Entscheidungen des BGH zu den sich bei diesen Bürgschaften ergebenden Problemen ergangen. Der Beitrag stellt diese Rechtsprechung dar und setzt sich, soweit erforderlich, mit ihr kritisch...
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Sonstiges Recht
Prof. Dr. Klaus Tiedtke, Würzburg / Richter Marco Schmitt, Aschaffenburg
Im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hat der Gesetzgeber in § 434 Abs. 2 Satz 2 BGB bestimmt, ein Sachmangel liege vor, wenn beim Kauf einer zu montierenden Sache die Montageanleitung fehlerhaft ist. Diese Regelung beruht auf Art. 2 Abs. 5 Satz 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, die der Gesetzgeber in nationales...
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Prof. Dr. Klaus Tiedtke / Wiss. Mitarbeiter Peter Möllmann, Würzburg
Der Beitrag stellt die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zum Leasingrecht dar. Er behandelt unter anderem die Rechtsprechung zur Restwertabrechnung, zur Kündigung mit Abstandszahlung, zum Übergang der Sach- und Preisgefahr und zur Rückkaufvereinbarung.
I. Einleitung
In DB 2004 S. 583 wurden ausgewählte Leasingprobleme...
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Prof. Dr. Klaus Tiedtke / Wiss. Mitarbeiter Peter Möllmann, Würzburg
Der Beitrag behandelt ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der Neufassung der kaufrechtlichen Regelungen durch die Schuldrechtsreform, wie z. B. die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte, die Besonderheiten beim Verbraucherleasing, den Nacherfüllungsanspruch gem. § 439 BGB und das Andienungsrecht des Leasinggebers nach Vertragsbeendigung.
I. Einleitung
Leasing erfreut sich als Beschaffungsform...
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Univ.-Prof. Dr. Klaus Tiedtke, Würzburg
I. Einleitung
Das OLG Oldenburg hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Onkel des Beklagten starb im August 1992. Er wurde von fünf Verwandten beerbt, deren Rechte von Testamentsvollstreckern, den Klägern, wahrgenommen werden. Diese nehmen den Beklagten in Anspruch, weil er im Glauben, er hätte den Onkel (allein) beerbt, den Nachlaß an sich genommen und verwaltet und hierbei bestimmte Vermögensrechte...
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Univ.-Prof. Dr. Dietrich Reinicke Münster / Univ.-Prof. Dr. Klaus Tiedtke, Würzburg
I. Einleitung
In einem früheren Aufsatz haben wir die Fälle erörtert, die bei der Begründung des Sicherungseigentums entstehen, wenn, wie dies in der Regel der Fall ist, der Sicherungsgeber Eigentümer des unbelasteten Sicherungsguts und Schuldner der zu sichernden Forderung ist. Im folgenden werden die Fälle...
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Univ.-Prof. Dr. Dietrich Reinicke Münster / Univ.-Prof. Dr. Klaus Tiedtke, Würzburg
I. Einleitung
Das Sicherungseigentum ist ein Kreditsicherungsmittel. Der Schuldner übereignet seinem Gläubiger bewegliche Sachen, um eine Verbindlichkeit ihm gegenüber zu sichern. Die Übergabe kann durch die Vereinbarung eines Besitzkonstituts ersetzt werden. Der Sicherungsgeber bleibt dann im unmittelbaren Besitz der Sache; er hat ein Recht zum Besitz. Er muß die Sache dem Sicherungsnehmer erst...
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Univ.-Prof. Dr. Klaus Tiedtke, Würzburg
I. Einleitung
Der BGH hatte folgenden Fall zu entscheiden. Die Klägerin, eine Gemeinde, erteilte der "H.W.K. Tiefbau GmbH" einen Auftrag, Kanalisationsarbeiten durchzuführen. Sie verlangte von ihr die Stellung einer Auftragserfüllungsbürgschaft. Sie erhielt daraufhin von der GmbH eine von der Beklagten unterzeichnete Bürgschaftsurkunde, die folgenden...
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Univ.-Prof. Dr. Klaus Tiedtke, Würzburg
I. Einleitung
Veräußert der Verkäufer mehrere Sachen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind, wie dies vor allem bei der Veräußerung einer Sachgesamtheit oder einer Hauptsache nebst Zubehör der Fall ist, so taucht die Frage auf, ob dem Käufer dann ausschließlich ein Anspruch auf Lieferung der noch nicht gelieferten Sachen oder ein Gewährleistungsanspruch...