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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Besteuerungsobjekt der Grundsteuer ist Grundbesitz im Inland, der nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes (Einheitsbewertung - s. § 19 BewG Rz. 2) bestimmt und abgegrenzt wird (land- und forstwirtschaftliches Vermögen - s. § 33 BewG Rz. 1, Grundvermögen - s. § 68 BewG Rz. 1)....Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Grundstücke, die nicht einem LuF-Betrieb dienen, gehören zum Grundvermögen (§ 68 BewG) und werden dort als wirtschaftliche Einheit erfasst (§ 70 BewG). Die Abgrenzung erfolgt nach der Regelung des § 69 BewG, nach der Bauland regelmäßig dem Grundvermögen zuzurechnen ist. Das Grundvermögen...Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Das Bewertungsgesetz grenzt das land- und forstwirtschaftliche Vermögen positiv ab (§ 33 BewG): Dazu gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (wirtschaftliche Einheit) auf Dauer dienen, insb. der Grund und Boden, die Wohn- und Wirtschaftgebäude,...Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Grundsteuer ist für jedes Kalenderjahr festzusetzen. Diese Aufgabe ist nach der Finanzverfassung den Landesfinanzbehörden übertragen worden (Art. 108 Abs. 2 GG), die sie aber auf die Gemeinden übertragen dürfen (Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG). Hiervon haben alle Länder Gebrauch...Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Hebesatzentscheidung erfolgt durch Gemeindebeschluss, z.B. im Rahmen des Haushaltsplans oder durch Satzungsentscheidung bzw. in den Stadtstaaten durch Gesetzesbeschluss. Näheres hierzu enthalten die Gemeindeordnungen bzw. die Kommunalabgabengesetzes der Länder. Die Beschlüsse über die Hebesätze sind...Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Grundsteuer ist für jedes Kalenderjahr gesondert durch Bescheid als Jahressteuer festzusetzen. Es besteht die Möglichkeit die Steuer in einem Bescheid für mehrere Jahre im Voraus festzusetzen, wenn der Hebesatz von der Gemeinde (s. § 25 GrStG Rz. 5) für einen mehrjährigen Zeitraum...Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
(1) Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermeßbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). (2) Der Hebesatz ist für ein oder mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermeßbeträge festzusetzen. (3) Der Beschluß...Grundsteuer
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Die Grundsteuer kann auch durch öffentliche Bekanntgabe festgesetzt werden. Eine öffentlich bekannt gemachte Festsetzung setzt in jedem Einzelfall voraus, dass keine Änderung des Hebesatzes durch die Gemeinde im Festsetzungsjahr erfolgt ist und der Messbetrag des Vorjahres für das...Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Hebesätze der Grundsteuer werden für sämtliche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (GrSt A) und Grundstücke (GrSt B) in der Gemeinde jeweils eigenständig festgesetzt. Eine weitere Differenzierung nach Gemeindegebiet, Ortsteilen, Grundstückslage oder Grundstücksgruppe (z.B. Einfamilienhaus, Mietwohnhaus...Grundsteuer
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Grundsteuer ist eine Real- oder Objektsteuer, die unabhängig vom tatsächlichen Ertrag des Grundstücks erhoben wird. Die Bemessungsgrundlage orientiert sich am typisierten Verkehrswert des Grundstücks (Einheitswert - s. § 19 BewG Rz. 1). Die Werte sind aber in Anbetracht der langfristigen...Grundsteuer