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Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
A. Neuregelung Ladenschluß
I. Einleitung
Der Ladenschluß hat in Deutschland eine lange Tradition. Er wurde im Interesse der Einzelhandelsangestellten durch die Gewerbeordnung eingeführt, für Sonn- und Feiertage im Jahre 1891, für Werktage im Jahre 1900. Im Jahre 1919 wurden die Ladenschlußzeiten von damals 21 bis 5 Uhr auf 19 bis 7 Uhr verlängert und damit die...
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Ministerialrat a. D. Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
I. Einleitung
Der Deutsche Bundestag hat das neue Arbeitszeitgesetz anhand der Vorlage des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts mit mehreren Änderungen am 10.3.1994 verabschiedet. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sitzung am 29.4.1994 gebilligt und einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt. Das neue Arbeitszeitgesetz...
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Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 1991/1994 bzw. ab Rentenbeginn
Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 1991/1994 bzw. ab Rentenbeginn
I. Einleitung
Am 19.10.1992 hat der Rat der Europäischen Gemeinschaften (EG) die Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen...
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Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
Das Erste Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes ist vom Deutschen Bundestag am 20.3.1992 und vom Bundesrat am 15.5.1992 verabschiedet worden.
I. Zuständigkeitsänderung
In § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 1, § 9 Abs. 3 Satz 2 und § 11 Abs. 4 MuSchG wurden die Worte "Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit" durch die Worte "Bundesminister...
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Ministerialrat a. D. Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
I. Einleitung
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 28.1.1992 entschieden , daß das Nacharbeitsverbot für Arbeiterinnen in § 19 AZO gegen den Gleichheitssatz und das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 und 3 GG verstößt. Es hat jedoch das Nacharbeitsverbot nicht für nichtig, sondern nur für mit dem Art. 3 Abs. 1 und 3 GG unvereinbar...
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Ministerialrat a. D. Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
I. Einleitung
Nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 JArbSchG sind Berufsschul-, Prüfungs- und Ausbildungszeiten auf die Arbeitszeit anzurechnen. Mit fortschreitender tariflicher und betrieblicher Arbeitszeitverkürzung wird zunehmend strittiger, ob die Anrechnung nur auf die gesetzliche oder auch auf die kürzere tarifliche und betriebliche Arbeitszeit...
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Ministerialrat Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
I. Allgemeines
In allen Ländern Westeuropas, auch in den Ländern, die wie die Bundesrepublik Deutschland ein Ladenschlußgesetz haben, z.B. in Großbritannien, Irland, Dänemark, Niederlande, Österreich, besteht inzwischen die Möglichkeit, einen Verkaufsabend in der Woche einzurichten. Das letzte dieser Länder, in dem diese Möglichkeit geschaffen wurde...
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Ministerialrat Dr. Johannes Zmarzlik, Bonn
I. Ausgangspunkt
1. Verbot der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen in § 105b Abs. 1 GewO
Nach § 105b Abs. 1 GewO ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in gewerblichen Betrieben verboten. Das Verbot gilt grundsätzlich von 0 bis 24 Uhr. In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann die danach gebotene Ruhezeit...