-
Tarifvertragsrecht
Dem Betätigungsrecht der Koalitionen dürfen solche Schranken gezogen werden, die zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten sind
Tarifrecht
Dem Betätigungsrecht der Koalitionen dürfen solche Schranken gezogen werden, die zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten sind
Art. 9 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 2 TVG; § 25 BGB
1. Ein Blitzaustritt aus einem Arbeitgeberverband als Flucht vor einem Tarifabschluss ist grundsätzlich zulässig, aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
2. Tarifverträge sind abgeschlossen,...
-