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Handelsbilanzrecht
Für Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2006 bzw. 2006/2007 besteht u. a. für KapGes. und PersGes. i. S. von § 264a HGB die Pflicht, ihren Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz) einzureichen. Um zu erreichen, dass die Offenlegungspflichten beachtet werden, hat der Gesetzgeber das Ordnungsgeldverfahren neu gestaltet.
Für das Jahr 2007 hat das Bundesamt für Justiz...
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