-
Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer
EGV n. F. Art. 43 und 48
Die Art. 43 EGV n. F. und 48 EGV n. F. stehen beim derzeitigen Stand des Gemeinschaftsrechts einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die es einer gebietsansässigen Muttergesellschaft allgemein verwehrt, von ihrem steuerpflichtigen Gewinn Verluste abzuziehen, die einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft dort entstanden sind, während...
-