-
Kapitalmarktrecht
Klagebefugnis von Aktionären gegen Delisting-Entscheidung der Börse aus § 43 Abs. 4 BörsG (1998)? - Erfordernis der Berücksichtigung der Anlegerinteressen - Kein ermessensfehlerhafter Widerruf bei nicht ausreichender Streuung der nicht vom Hauptaktionär gehaltenen Aktien (hier: 0,71% der Stammaktien und 6,01% der Vorzugsaktien) - Kein Entzug von Eigentumsrechten durch Delisting
Börsenrecht
Klagebefugnis von Aktionären gegen Delisting-Entscheidung der Börse aus § 43 Abs. 4 BörsG (1998)? - Erfordernis der Berücksichtigung der Anlegerinteressen - Kein ermessensfehlerhafter Widerruf bei nicht ausreichender Streuung der nicht vom Hauptaktionär gehaltenen Aktien (hier: 0,71% der Stammaktien und 6,01% der Vorzugsaktien) - Kein Entzug von Eigentumsrechten durch Delisting
BörsG (1998) § 43;...
-
-
Aktienrecht
Zuständigkeit der Hauptversammlung - Keine materielle Inhaltskontrolle des Delistingsbeschlusses und kein Vorstandsbericht - Keine Spruchstelle analog § 306 AktG
Aktienrecht
Zuständigkeit der Hauptversammlung - Keine materielle Inhaltskontrolle des Delistingsbeschlusses und kein Vorstandsbericht - Keine Spruchstelle analog § 306 AktG
AktG §§ 71, 119, 124, 186, 202, 306; UmwG § 8; BörsG § 43
(OLG München, Urteil v. 14.2.2001 - 7 U 6019/99)
Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten, einem börsennotierten Unternehmen. Die Aktien werden...