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Insolvenzrecht
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Sonstiges Recht
Kaufrecht/Insolvenzrecht
InsO § 21 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 946
Der Gläubiger von Vergütungen für unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren kann seinen Aussonderungsanspruch gegen den Schuldner auch dann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes sichern lassen, wenn über das Vermögen des Schuldners das vorläufige Insolvenzverfahren und ein Zwangsvollstreckungsverbot gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO angeordnet...
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