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  • Gewerbesteuer

    Um­fang der Ge­wSt-Be­frei­ung von Al­ten­hei­men, Al­ten­wohn­hei­men und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen

    Umfang der Begünstigung
    AO § 68 Nr. 1 Buchst. a; KStG § 5 Abs. 1; Ge­wStG 2002 § 3 Nr. 20 Buchst. c und d
    Die Ge­wSt-Be­frei­ung des § 3 Nr. 20 Buchst. c und d Ge­wStG 2002 um­fasst nur Tätig­kei­ten, die für den Be­trieb ei­ner der dort auf­geführ­ten Al­ten­hei­me, Al­ten­wohn­hei­me und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen not­wen­dig sind. Nicht er­fasst von der Steu­er­be­frei­ung wer­den da­her Überschüsse aus Tätig­kei­ten, die bei ei­ner von der KSt be­frei­ten...
    DB vom 26.08.2011 , Heft 34 , DB0427404 weiterlesen
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