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Gewerbesteuer
Umfang der Begünstigung
AO § 68 Nr. 1 Buchst. a; KStG § 5 Abs. 1; GewStG 2002 § 3 Nr. 20 Buchst. c und d
Die GewSt-Befreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG 2002 umfasst nur Tätigkeiten, die für den Betrieb einer der dort aufgeführten Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen notwendig sind. Nicht erfasst von der Steuerbefreiung werden daher Überschüsse aus Tätigkeiten, die bei einer von der KSt befreiten...
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