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Prof. Dr. Holger Altmeppen / Prof. Dr. Jan Wilhelm, Passau
Die Autoren wenden sich gegen die nahezu einhellige Ansicht, aus der notwendigen Anerkennung von EU-Scheinauslandsgesellschaften mit Sitz in Deutschland sei zu folgern, dass grundsätzlich dasjenige Gesellschaftsrecht maßgeblich sei, das im Gründungsstaat der ausländischen Gesellschaft gelte. Sie entwickeln eine Kollisionsregel, die an den...
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Besprechung von BGH-Beschl. v. 7. 7. 2003 - II ZB 4/02, DB 2003 S. 2055 (in diesem Heft)
Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Besprechung von BGH-Beschl. v. 7. 7. 2003 - II ZB 4/02, DB 2003 S. 2055 (in diesem Heft)
In seinem Beschluss vom 7. 7. 2003 erstreckt der BGH seine Rechtsprechung zur analogen Anwendung des Gründungsrechts hinsichtlich der Aktivierung einer Vorrats-GmbH auf die "Reaktivierung" eines "alten" bzw. "gebrauchten" GmbH-Mantels. Darüber hinaus ordnet er jetzt eine...
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Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Das am 1. 1. 2002 im Rahmen der Schuldrechtsreform in Kraft getretene Verjährungsrecht führt hinsichtlich des Verlustausgleichsanspruchs nach § 302 AktG zu überraschenden und offensichtlich nicht bedachten Auswirkungen. Altmeppen stellt einen Lösungsvorschlag vor, der statt einer Verjährungsfrist von drei Jahren eine Frist von 10 Jahren vorsieht.
I. Einleitung
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Zwei Pannen aus dem Recht der GmbH
Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Zwei Pannen aus dem Recht der GmbH
Das am 1. 1. 2002 im Rahmen der Schuldrechtsreform in Kraft getretene Verjährungsrecht führt im Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsrecht der GmbH zu überraschenden und offensichtlich nicht bedachten Auswirkungen gerade im Hinblick auf einen "böslich" handelnden Gesellschafter. Zu zwei Fällen stellt Altmeppen Lösungsvorschläge...
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Replik auf Canaris, DB 2001 S. 1815
Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Replik auf Canaris, DB 2001 S. 1815
Altmeppen nimmt in seiner Replik zu der Erwiderung von Canaris in DB 2001 S. 1815 ff. Stellung und weist die Angriffe gegen die Kritik an den neuen Regelungen im Entwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zurück.
I. Einleitung
An dem Regierungsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, der am 1. 1. 2002...
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Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Nach Auffassung des Autors sind die Regelungen des Schadensersatzes wegen ursprünglicher Unmöglichkeit (§ 311a BGB) und des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen (§ 311a BGB) im Regierungsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes unausgereift. Sie verletzten Grundregeln des Schadensersatzrechts zum Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Pflichtverletzung...
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Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Am 9. 5. 2001 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll bereits am 1. 1. 2002 in Kraft treten. Der Autor warnt vor der Hastigkeit, mit der ein solch ehrgeiziges Vorhaben wie die grundlegende Reform des Schuldrechts vollzogen werden soll.
I. Einleitung
Am 9. 5. 2001 hat die Bundesregierung...
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Zugleich Besprechung von BGH-Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 189/99
Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Zugleich Besprechung von BGH-Urteil vom 31. 1. 2000 - II ZR 189/99
I. Einleitung
Die Organhaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Pflichtverletzung ist verzichtbar, soweit es nicht um eine Einlagenrückgewähr geht (§ 43 Abs. 3 GmbHG). Da die Geschäftsführer verpflichtet sind, Weisungen, welche die Gesellschafter erteilt haben, auszuführen, scheidet...
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Zugleich Besprechung von BGH-Urteil vom 15. 11. 1999 - II ZR 122/98
Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Zugleich Besprechung von BGH-Urteil vom 15. 11. 1999 - II ZR 122/98
I. Einleitung
Die Organhaftung der GmbH-Geschäftsführer wegen Pflichtverletzungen (§ 43 Abs. 2 GmbHG) ist grundsätzlich disponibel. Anders als im AktG (§ 93 Abs. 5 Satz 3 AktG) gibt es noch nicht einmal die Grenze, dass ein etwaiger Haftungsverzicht nicht zu Lasten der Gläubiger...
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Zugleich Besprechung des Urteils des BGH vom 11. 10. 1999 - II ZR 120/98
Prof. Dr. Holger Altmeppen, Passau
Zugleich Besprechung des Urteils des BGH vom 11. 10. 1999 - II ZR 120/98
I. Einleitung
Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge stellen sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Fusionstatbestände (auf Zeit) dar. Der Vertragskonzern und die Verschmelzung sind insoweit rechtlich und wirtschaftlich durchaus vergleichbare Instrumente, die nicht selten denselben wirtschaftlichen Zielen...