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Insolvenzrecht
Prof. Dr. Heribert Hirte / Béla Knof / Dr. Sebastian Mock, alle Hamburg
Mit einer Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollen die Sanierungschancen insolvenzreifer Unternehmen grundlegend verbessert werden. Neben zahlreichen Detailänderungen ist die Erweiterung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens...
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Insolvenzrecht
Prof. Dr. Heribert Hirte / Béla Knof / Dr. Sebastian Mock, alle Hamburg
Mit einer Reform des Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sollen die Sanierungschancen insolvenzreifer Unternehmen grundlegend verbessert werden. Neben zahlreichen Detailänderungen ist die Erweiterung der Sanierungsmöglichkeiten im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens...
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Insolvenzrecht
In der Diskussion mit Prof. Dr. Heribert Hirte LL.M. (Berkeley), Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt, Prof. Dr. Florian Jacoby und RA Prof. Dr. Georg Streit
Die Antwort auf diese plakative Frage hängt stark davon ab, was darunter verstanden werden soll. Ist damit ein formelles, womöglich noch gerichtsgesteuertes Verfahren gemeint, das dem eigentlichen Verfahren vorgeschaltet werden soll, vergleichbar...
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Aktienrecht
Anmerkung zu OLG Jena, Urteil vom 22. 12. 2004 - 7 U 391/03, DB 2005 S. 658
Prof. Dr. Heribert Hirte / Sebastian Mock, LL.M. (Berkeley), Hamburg
Anmerkung zu OLG Jena, Urteil vom 22. 12. 2004 - 7 U 391/03, DB 2005 S. 658
Mit Urteil vom 22. 12. 2004 hat das OLG Jena einer beklagten Aktiengesellschaft die Beweislast dafür aufgebürdet, dass Aktionäre keinen Abfindungsanspruch nach § 305 Abs. 1 AktG haben, wenn sie die Ansprüche nach Beendigung des Unternehmensvertrages,...
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Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Universität Hamburg, Lehrbeauftragter am Centre universitaire de Luxembourg
I. Einleitung
Bei der rechtlichen Ausgestaltung von Wandel- und Optionsanleihen in Europa gibt es zahlreiche Unterschiede sowohl zwischen den Ländern als auch im Zeitablauf. Eine Reihe von Landesberichten zu diesem Themenkomplex ist nunmehr als ZGR-Sonderheft veröffentlicht...
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Zur beschränkten Vertretungsmacht des Bürgermeisters in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg, Jena und Rostock-
Prof. Dr. Heribert Hirte LL.M. (Berkeley) / Wiss. Mitarbeiter Dr. Kai Hasselbach, Jena
Zur beschränkten Vertretungsmacht des Bürgermeisters in der neueren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Naumburg, Jena und Rostock-
1. Einleitung
Ein vor den Gerichten der alten Bundesländer - mit Ausnahme Bayerns - schon seit Jahrzehnten nicht mehr ernsthaft umstrittenes Problem gelangt derzeit vor...
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Anmerkung zum Beschluß des BGH vom 30.1.1995 - II ZR 132/93, DB 1995 S. 465 (Siemens AG)
Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Jena
Anmerkung zum Beschluß des BGH vom 30.1.1995 - II ZR 132/93, DB 1995 S. 465 (Siemens AG)
I. Einleitung
Mit Beschluß vom 30.1.1995 hat der II. Zivilsenat des BGH gemäß Art. 177 Abs. 3 EG-Vertrag dem Europäischen Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
"Ist es mit der Zweiten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften...
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Die Regelung der vorläufigen Eintragung einer Umwandlung
Dr. Heribert Hirte, LL. M. (Berkeley), Wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln
Die Regelung der vorläufigen Eintragung einer Umwandlung
I. Einleitung
Vor einigen Monaten hat das Bundesministerium der Justiz den "Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform des Umwandlungsrechts" vorgelegt. Angesichts der Vielzahl von Aktionärsklagen, die in den letzten Jahren gegen Strukturmaßnahmen...
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Dr. iur. Kaspar Frey / Dr. iur. Heribert Hirte(LL. M.), Wissenschaftliche Assistenten an der Universität zu Köln
Mehrere Aktiengattungen innerhalb derselben AG sind immer ein Konfliktpotential. Mehrstimmrechtsaktien hat man 1965 grundsätzlich verboten, Ausnahmen werden selten genehmigt. Seit den achtziger Jahren ist eine andere Aktiengattung wieder in das Bewußtsein der Öffentlichkeit gelangt: die Vorzugsaktie ohne Stimmrecht. Viele Familiengesellschaften haben den Gang an die Börse gewagt i
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Erwiderung zum bevorstehenden Beitrag von Götz
Wiss. Ass. Dr. Heribert Hirte, Berkeley (USA)
Erwiderung zum bevorstehenden Beitrag von Götz
"Wer Wind sät, wird Sturm ernten" -- dies ist eine verkürzte Beschreibung des Streites, der sich während der letzten Monate in der juristischen Fachpresse um den Mißbrauch von Aktionärsklagen entsponnen hat. Worum geht es? Da Götz dies nicht hinreichend deutlich macht, muß es hier wiederholt werden....