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Umwandlungsrecht
Notar Dr. Heribert Heckschen, Dresden
Für den Formwechsel hat der BGH im Jahr 2005 in einem obiter dictum klargestellt, dass der Hinzutritt von Anteilsinhabern im Zuge der Umwandlung einer AG in eine GmbH & Co. KG möglich ist. Dabei ging der BGH auch davon aus, dass dazu grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Stimmmehrheit ausreichend sei. Der Aufsatz setzt sich mit der Übertragbarkeit dieser...
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Umwandlungsrecht
Notar Dr. Heribert Heckschen, Dresden
Mit der Reform des Umwandlungsrechts im Jahr 2007, aber auch mit einer Anzahl verschiedener höchstrichterlicher bzw. instanzgerichtlicher Entscheidungen ist erneut die Fragen zur Anteilsgewähr bei Umwandlungsvorgängen aufgeworfen worden. Der Verfasser lehnt eine zwingende Anteilsgewährpflicht ab; vielmehr stehe die Anteilsgewährung zur Disposition der Anteilseigner....
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Umwandlungsrecht
Notar Dr. Heribert Heckschen, Dresden
In DB 2005 S. 2283 ff. hat sich der Verfasser mit den Möglichkeiten befasst, wie Umwandlungsmaßnahmen zur Sanierung krisengeschüttelter Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz eingesetzt werden können. In diesem Heft werden Umwandlungsmaßnahmen behandelt für bereits insolvenzreife Unternehmen nach Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens,...
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Insolvenzrecht
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Umwandlungsrecht
Notar Dr. Heribert Heckschen, Dresden
Bei der Erörterung der Möglichkeiten zur Sanierung krisengeschüttelter Unternehmen durch Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz kommen als Umstrukturierungsmaßnahmen im engeren Sinne sog. "umwandelnde Umstrukturierungen von Rechtsträgern in Betracht. In dem Beitrag wird nach einer allgemeinen Einführung zum Verhältnis von Umwandlungs- und Insolvenzrecht den Möglichkeiten nachgegangen, durch Umwandlungen...
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Unter Berücksichtigung des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG)
Notar Dr. Heribert Heckschen, Dresden
Unter Berücksichtigung des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetz (RegVBG)
A. Einleitung
I. Vorbemerkung
Auch dreieinhalb Jahre nach der Wende sind die Rahmenbedingungen der notariellen Arbeit in den neuen Bundesländern von Eigenheiten und Schwierigkeiten gekennzeichnet, die den alten Bundesländern unbekannt sind. Wenn sich auch in der Infrastruktur...
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Notarassessor Dr. Heribert Heckschen, Meerbusch
"Die Änderung des Gesellschaftsvertrags unterliegt aus Beweissicherungsgründen - und damit Rechtssicherheitsgründen -, aber auch zum Zwecke der materiellen Richtigkeitsgewähr sowie zur Gewährleistung einer Prüfungs- und Belehrungsfunktion der Beurkundungspflicht" .
I. Die Problematik
Seit Anfang der 70er Jahre wird eine heftige und äußerst...
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Die Auswirkungen des sog. "Supermarktbeschlusses" auf die herrschende AG
Notarassessor Dr. Heribert Heckschen, Düsseldorf
Die Auswirkungen des sog. "Supermarktbeschlusses" auf die herrschende AG
Vornehmlich betrifft die -- mittlerweile als Supermarktbeschluß gekennzeichnete -- Entscheidung des BGH das GmbH-Konzernrecht. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein zwischen zwei GmbH, s abgeschlossener Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam wird....
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Die Entscheidung des BGH vom 24.10.1988 - DB 1988 S. 2623
Notarassessor Dr. Heribert Heckschen, Meerbusch
Die Entscheidung des BGH vom 24.10.1988 - DB 1988 S. 2623
I. Der Rahmen der BGH-Entscheidung vom 24.10.1988
Mit der Entscheidung zum Vorlagebeschluß des BayObLG hat der 2. Zivilsenat den Grundsatzurteilen zum GmbH-Konzernrecht einen weiteren richtungsweisenden Beschluß hinzugefügt. Die Konturen des GmbH-Konzernrechts, das der Gesetzgeber bisher ungeregelt läßt , werden damit schärfer. Die Entscheidung ist in eine Reihe mit dem sog. Aut