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Missverständliche Leitsätze zu BGH-Urteilen
Rechtsanwalt Herbert Zahn, Ministerialdirektor a. D., Bonn
Missverständliche Leitsätze zu BGH-Urteilen
Der Verfasser zeigt auf, dass Leitsätze zu einem falschen Eindruck vom Inhalt des Urteils führen können.
I. Einleitung
Wie aus dem Leasingumfeld berichtet wird, halten sich Leasingnehmer unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 7. 1. 2004 für berechtigt, die Forderung der Leasinggesellschaft...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Ministerialdirektor a. D., Bonn
Nach dem Doppelstockmodell wird die Refinanzierung auf Seiten der Leasinggesellschaft über eine Betriebs- und eine Besitzgesellschaft abgewickelt. Hierbei ist umstritten, welche Rechte der Bank zustehen, wenn die Leasinggesellschaft insolvent wird. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Bank als Sicherungseigentümer stets Zugriff...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Ministerialdirektor a. D., Bonn
Die leasingtypische Abtretungskonstruktion bezieht das kaufvertragliche Mängelrecht in den Leasingvertrag ein. Bereits jetzt ist umstritten, welche rechtlichen Konsequenzen das für das leasingspezifische Dreiecksverhältnis hat. Der Autor untersucht, ob der Nacherfüllungsanspruch, soweit er auf Neulieferung des Leasingguts gerichtet wäre,...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Bonn
I. Einleitung
Der Empfehlung des Rechtsausschusses folgend hat der Bundestag am 23.5.1996 den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AGB-Gesetzes und der Insolvenzordnung verabschiedet. Nachdem inzwischen auch der Bundesrat dieses Gesetz hat passieren lassen , wird an § 108 Abs. 1 InsO ein neuer Satz 2 angefügt. Die Bestimmung lautet jetzt:
"§ 108 Fortbestehen...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Bonn
I. Einleitung
Mit dem am 1.1.1991 in Kraft getretenen Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) hat der Gesetzgeber die Richtlinie der EG zum Verbraucherkredit vom 22.12.1986 in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gilt für "Kreditverträge". Sie definiert in Art. 1 Abs. 2c den Kreditvertrag als
"einen Vertrag, bei dem ein Kreditgeber einem Verbraucher einen...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Bonn
(Fortsetzung von DB 1992 S. 2488)
IV. Gestaltung der Verträge nach dem neuen Erlaß und Abdeckung der Risiken
Die Praxis sollte soweit möglich von dem - absehbaren - Streit über die Frage entlastet werden, wieweit sich die Anforderungen des Erlasses auf § 39 AO stützen können. Als Konsequenz aus dem zu III. 2.3. Dargelegten wird daher zunächst vorgeschlagen,...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Bonn
I. Einleitung
Ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer steuerlich zuzurechnen und daher von diesem oder von jenem zu aktivieren ist, bestimmt sich nach § 39 AO, der das wirtschaftliche Eigentum für das Steuerrecht allgemein regelt . Die Leasingerlasse der Finanzverwaltung interpretieren Fragen des wirtschaftlichen Eigentums, indem sie für typische Formen des Leasingvertrages...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Bonn
I. Einleitung
In der Praxis des Leasingvertrags spielt der Schuldbeitritt als zusätzliche Sicherheit für den Leasinggeber eine große Rolle. Das gilt sowohl beim privaten wie beim gewerblichen Leasing. Dabei sind Motivation und Interessenlage der Beitretenden unterschiedlich. Teils erfolgt der Beitritt im Interesse des Leasingnehmers, teils im eigenen Interesse...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Bonn
I. Einführung
Das am 1.1.1991 in Kraft getretene Verbraucherkreditgesetz gilt auch für Leasingverträge . § 3 Abs. 2 Nr. 1 bestimmt:
(2) Keine Anwendung finden ferner:
1. § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 6, § 13 Abs. 3 und § 14 auf Finanzierungsleasingverträge . . .
Der Leasingvertrag ist damit zwar ausdrücklich in das VerbrKrG aufgenommen. Gesetzestechnisch...
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Rechtsanwalt Herbert Zahn, Bonn
I. Einführung
Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) , das am 1.1.1991 in Kraft getreten ist, hat auch die Leasingwirtschaft zur Umgestaltung der Formularverträge gezwungen. Hinzugekommen sind Unsicherheiten, die sich aus Rechtsfragen ergeben, welche die Anwendung des Gesetzes aufwirft. Sie müssen erst durch die Rechtsprechung geklärt werden. Hintergrund der...