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Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Köln / Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Hamburg
Noch in dieser Legislaturperiode soll ein zivilrechtliches Anti-Diskriminierungsgesetz verabschiedet werden, das umfassend die Benachteiligung wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll. Die Autoren...
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Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Köln, Richter am OLG Düsseldorf
I. Einleitung
1. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung
Entwickelt hat sich nicht nur das Recht der Kapitalgesellschaften, entwickelt haben sich vor allem die Kapitalgesellschaften selbst. Dafür einige Vergleichszahlen:
Die absolute Zahl der Aktiengesellschaften betrug im Jahre 1981 2148, im Jahre 1991 2806 Gesellschaften...
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Prof. Dr. Herbert Wiedemann unter Mitarbeit von Wiss. Ass. Dr. Klaus Heinemann, LL. M., Köln
I. Einleitung
Das Zusammentreffen gesellschafts- und erbrechtlicher Regeln hat Rechtsprechung und Schrifttum vielfach beschäftigt. Wenig Beachtung hat demgegenüber das Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Schenkungsrecht gefunden. Im Vordergrund steht die Frage, ob und inwieweit die Schenkung einer...
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Prof. Dr. Herbert Wiedemann / wiss. Assistent Kaspar Frey, Köln
I. Grundlagen
BGB-Gesellschaften sind Personengesellschaften, die weder im Handelsregister eingetragen sind noch ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe im Sinne der §§ 1, 4 HGB betreiben. Ihre Erscheinungsformen sind mannigfaltig; die größte wirtschaftliche Bedeutung dürfte ihnen im Bausektor zukommen. Gläubiger können auf das Vermögen der Gesellschaft und in der Regel auch auf das Privatvermögen...