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GmbH-Recht
RA Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
Das MoMiG hat grundlegende Auswirkungen auf die GmbH-Beratung. Diese Auswirkungen sind schon jetzt zu berücksichtigen. Der Autor stellt diese Auswirkungen auf der Basis des Regierungsentwurfs dar in der Annahme, dass das MoMiG im Kern unverändert in Kraft treten wird.
I. Einleitung
Das Inkrafttreten des MoMiG wird erst für das Frühjahr 2008 erwartet. Der Regierungsentwurf des MoMiG wird noch...
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Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
Die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften hat zu einer teils leidenschaftlichen Propagierung der engl. Ltd. als der für Unternehmensgründer einfacheren Rechtsform geführt. Der Autor untersucht die Vor- und Nachteile der engl. Ltd. mit Verwaltungssitz in Deutschland.
I. Einleitung
Aufgrund der Rechtsprechung des...
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Anmerkungen zu dem BGH-Beschluss vom 7. 7. 2003 - II ZR 4/02, DB 2003 S. 2050
Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
Anmerkungen zu dem BGH-Beschluss vom 7. 7. 2003 - II ZR 4/02, DB 2003 S. 2050
Der BGH hat einige wesentliche Kapitalaufbringungsvorschriften aus dem Gründungsrecht der GmbH auch auf die Mantelverwendung angewandt. Nach Auffassung Kallmeyers lassen sich die allgemeinen Aussagen des BGH unter keinem Gesichtspunkt als Rechtsanwendung aufrecht erhalten.
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Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
Kallmeyer nimmt kritisch Stellung zum neuen Vorschlag.
I. Einleitung
Die EG-Kommission hat am 2.10. 2002 einen neuen Vorschlag der Übernahmerichtlinie verabschiedet. Neu ist vor allem die sog. Durchbruchsregel des Art. 11, die auf einen Vorschlag der sog. Winter-Gruppe zurückgeht und ein level playing field für feindliche Übernahmen in Europa...
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Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
Aus dem Urteil des EuGH ergibt sich, dass die Sitztheorie in Deutschland jedenfalls insoweit außer Kraft gesetzt ist, als es um die Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit geht und es sich um den Zuzug aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland handelt. Kallmeyer nimmt Stellung zu der Frage, welche Bedeutung dieses Urteil über den Ausgangsfall...
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Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
Umwandlungen werden u. a. zur Durchführung einer Unternehmensakquisisiton im Wege der Verschmelzung oder Spaltung oder zur Vorbereitung oder zur nachträglichen Umstrukturierung im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf vorgenommen. Als Akquisitionsmodelle werden von Beratern regelmäßig nur der sog. Asset- oder Share-deal angeboten. Dabei wird übersehen, dass vielfach eine Verschmelzung oder Spaltung...
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Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
I. Einleitung
Das UmwG stellt in seinem § 123 Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung als Arten der Spaltung nebeneinander. Dabei sind aber nur Aufspaltung und Abspaltung das Gegenstück zur Verschmelzung. Die Ausgliederung hat eine ganz andere Struktur: Bei ihr ergeben sich auf der Ebene der Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers keine...
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Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Düsseldorf
I. Einleitung
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts vorgelegt. Es handelt sich um ein ehrgeiziges Gesetzgebungsvorhaben, das schon eine Reihe von Jahren in einem verhältnismäßig kleinen Kreis von Experten diskutiert wird. Die Diskussion ist zunächst anhand eines sog. Diskussionsentwurfs aus dem Jahre 1988 und sodann anhand eines Referentenentwurfs...
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Zugleich ein Beitrag zur Reform des Umwandlungsrechts
Rechtsanwalt Dr. Harald Kallmeyer, Erkrath
Zugleich ein Beitrag zur Reform des Umwandlungsrechts
Zweck dieses Aufsatzes ist die möglichst geschlossene und daher summarische Darstellung eines Gedankenganges zur Abgrenzung der Hauptversammlungskompetenzen in der AG. Die Betrachtung geht vom geltenden Recht aus, soll aber auch de lege ferenda Bedeutung haben. Anlaß ist nämlich das geplante Gesetz...