-
Sonstiges Recht
Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
Kann man auch mit wertlosen Forderungen gegen die Gesellschaft deren Nennkapital erhöhen? Eine neuerdings zunehmend vertretene Ansicht bejaht das und lässt eine Anrechnung schlicht zum Nennwert zu. Demgegenüber wird hier die klassische und immer noch herrschende Auffassung unterstützt: Eine Verwendung nicht wertgeprüfter Forderungen würde gegen den Grundsatz...
-
-
GmbH-Recht
Bemerkungen zur "Entrümpelungs"-Debatte
Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Notar in Hamburg
Bemerkungen zur "Entrümpelungs"-Debatte
Die deutsche GmbH ist ins Gerede gekommen. Vorschläge verschiedener Art zu ihrer "Entrümpelung" liegen auf dem Tisch. Das gilt insbesondere für eine Herabsetzung oder gar Abschaffung des Mindeststammkapitals. Priester zeigt, dass man über Anpassungen zwar nachdenken kann, am deutschen Haftkapitalsystem...
-
Die Entschärfung des § 52 AktG
Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
Die Entschärfung des § 52 AktG
Die Nachgründungsvorschrift des § 52 AktG ist durch das Namensaktiengesetz vom 18. 1. 2001 neu geregelt worden. Hinsichtlich des Erwerbs von Vermögensgegenständen durch eine neu gegründete Aktiengesellschaft innerhalb der ersten zwei Jahre hat die Neuregelung mit Wirkung vom 1. 1. 2000 entscheidende Erleichterungen...
-
Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
I. Ausgangspunkt
1. Sachverhalt
Bei nicht wenigen der zahlreichen GmbH mit einer natürlichen Person als alleinigem Gesellschafter wird derzeit darüber nachgedacht, ob es nicht günstiger ist, die Rechtsform der GmbH aufzugeben und ihren bisherigen Geschäftsgegenstand stattdessen fortan in der Rechtsform eines Einzelunternehmens zu betreiben....
-
Zwang zur Buchwertfortführung?
Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
Zwang zur Buchwertfortführung?
I. Grundsatz der Reinvermögensdeckung (§ 220 Abs. 1 UmwG)
1. Anwendungsbereich
Zum Formwechsel einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bestimmt § 220 Abs. 1 UmwG, der Nennbetrag des Stammkapitals der GmbH oder des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft dürfe das nach Abzug der Schulden...
-
Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
I. Problematik
1. Das Umfeld
Gläubigerschutz durch Umqualifizierung schuldrechtlicher Beziehungen eines Gesellschafters zu seiner GmbH in eigenkapitalersetzende Leistungen hat seit längerem Konjunktur. Zunächst war nur die Darlehensgewährung zur Sanierung der bereits angeschlagenen Gesellschaft im Visier . Anschließend kam das Stehenlassen zu gesunder Zeit gewährter Darlehen in der Krise hinzu...
-
Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
I. Einleitung
Seit dem 1.7.1990 gilt in den jetzigen neuen Bundesländern unser vertrautes Gesellschaftsrecht, wie es neben dem Handelsgesetzbuch vor allem im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz seinen Niederschlag gefunden hat. Die ehemals volkseigenen und inzwischen in die Obhut der Treuhandanstalt übergegangenen Wirtschaftseinheiten mußten bzw. müssen in diesen Rechtszustand erst hineingeführt werden....
-
Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
I. Einleitung
Die in der Überschrift gestellte Frage mag überraschen: Wenn das Darlehen eines Gesellschafters an seine Gesellschaft eigenkapitalersetzend ist, dann handelt es sich eben - so könnte man denken - um Eigen- und nicht um Fremdkapital. Eine solche Antwort ist zwar naheliegend und deshalb nicht selten auch so gegeben worden . Sie muß aber zum Gegenstand kritischen Nachdenkens gemacht werden. Bei näherem...
-
Notar Prof. Dr. Hans-Joachim Priester, Hamburg
I. Verdeckte Sacheinlagen - Phänomen und Folgen
1. Das Phänomen
a) Sacheinlagekautelen und Vermeidungsstrategien
Gesetzliches Gläubigerschutzkonzept bei Kapitalgesellschaften ist die Sicherung von Aufbringung und Erhaltung eines Haftungsfonds als Korrelat der Haftungsbeschränkung. Die ordnungsgemäße Auffüllung dieses Haftungsfonds bildet...
-
Notar Prof Dr Hans-Joachim Priester, Hamburg
I. Ausgangspunkt
1. Die neuen Rechtsprechungs-Grundsätze
Mit seinem Beschluß vom 24.10.1988 hat der Bundesgerichtshof die Regeln für den Abschluß von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Recht weitgehend festgelegt. Mag die Entscheidung auch im wesentlichen nur bestätigt haben, was sich zuvor schon im Schrifttum -- freilich nicht unbedingt auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte...