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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
(1) 1Zur Sicherung der Gleichmäßigkeit der Bewertung werden in einzelnen Betrieben mit gegendüblichen Ertragsbedingungen die Vergleichszahlen von Nutzungen und Nutzungsteilen vorweg ermittelt (Hauptbewertungsstützpunkte). 2Die Vergleichszahlen der Hauptbewertungsstützpunkte werden vom Bewertungsbeirat...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
(1) Die Unterschiede der Ertragsfähigkeit der gleichen Nutzung in den verschiedenen Betrieben werden durch Vergleich der Ertragsbedingungen beurteilt und vorbehaltlich der §§ 55 und 62 durch Zahlen ausgedrückt, die dem Verhältnis der Reinerträge entsprechen (Vergleichszahlen). (2) Bei dem Vergleich...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
(1) 1Bei ausbauenden Betrieben zählen die Vorräte an Weinen aus der letzten und der vorletzten Ernte vor dem Bewertungsstichtag zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln. 2Für die Weinvorräte aus der vorletzten Ernte vor dem Bewertungsstichtag gilt dies jedoch nur, soweit sie nicht auf Flaschen...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die §§ 50-52 beinhalten Sonderregelungen, die ausschließlich die landwirtschaftliche Nutzung betreffen. Im Einzelnen regeln die Vorschriften den Rückgriff auf die Bodenschätzung als Grundlage für die Ertragsbedingungen (vgl. § 50 BewG), die Behandlung von Tierbeständen...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
(1) Die durch Anbau von Baumschulgewächsen genutzte Betriebsfläche wird abweichend von § 35 Abs. 1 nach den Verhältnissen an dem 15. September bestimmt, der dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. (2) Die durch Anbau von Gemüse, Blumen und Zierpflanzen genutzte Betriebsfläche wird...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die §§ 59-61 beinhalten Sonderregelungen, die nur eine gärtnerische Nutzung betreffen. Im Einzelnen regeln die Vorschriften den abweichenden Bewertungsstichtag bei Anbau von Baumschulgewächsen, Gemüse, Blumen und Zierpflanzen (vgl. § 59 BewG), den Rückgriff auf die Bodenschätzung...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die §§ 56-58 BewG beinhalten Sonderregelungen, die nur die weinbauliche Nutzung betreffen. Im Einzelnen regeln die Vorschriften die Definition der umlaufenden Betriebsmittel bei der weinbaulichen Nutzung (vgl. § 56 BewG), die Festlegung von Bewertungsstützpunkten (vgl....Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die §§ 53-55 BewG beinhalten Sonderregelungen, die nur die forstwirtschaftliche Nutzung betreffen. Im Einzelnen regeln die Vorschriften die Definition der umlaufenden Betriebsmittel bei der forstwirtschaftlichen Nutzung (vgl. § 53 BewG), den abweichenden Bewertungsstichtag...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Eingeschlagenes Holz gehört zum normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln, soweit es den jährlichen Nutzungssatz nicht übersteigt; bei Betrieben, die nicht jährlich einschlagen (aussetzende Betriebe), tritt an die Stelle des jährlichen Nutzungssatzes ein den Betriebsverhältnissen entsprechender...Bewertungsgesetz
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Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Abweichend von § 35 Abs. 1 sind für den Umfang und den Zustand des Bestandes an nicht eingeschlagenem Holz die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde zu legen, das dem Feststellungszeitpunkt vorangegangen ist. Stand: Neufassung des BewG v. 1.2.1991, BGBl. I 1991, 230...Bewertungsgesetz