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Sonstiges Recht
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. / Wiss. Mitarb. Tom Stiebert, Bonn
Durch die Änderungen des AÜG ergaben sich einige bedeutende Neuerungen, deren inhaltliche Reichweite oftmals ungeklärt ist. Der Beitrag befasst sich mit der heftig diskutierten Frage, welche Bedeutung die Begrifflichkeit der "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung hat, wo ihre Grenze verläuft und welche Rechtsfolgen hieraus resultieren.
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Arbeitnehmerüberlassung
Prof. Dr. Gregor Thüsing / Jan Thieken
Der Streit um das Für und Wider der Nennwertanrechnung setzt sich unvermindert fort, nachdem der Gesetzgeber den Debt-Equity-Swap in § 225a Abs. 2 InsO n. F. speziell geregelt hat. Der Verf. schließt sich der Kritik von Priester (DB 2010 S. 1445) an und ergänzt dessen Einwände gegen die Nennwertthese von Cahn/Simon/Theiselmann (zuletzt DB 2010 S. 1629) durch...
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Arbeitnehmerüberlassung
In der Diskussion mit Prof. Dr. Gregor Thüsing, Dr. Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der BDA, Ingrid Sehrbrock, Stellv. Vorsitzende des DGB und Dr. Eberhard Sasse, Eigentümer der Dr. Sasse AG
Wer sich die Mühe macht, den Staub von alten Büchern zu pusten, der wird bei der Suche nach Stellungnahmen zur Zeitarbeit nur Schlechtes lesen. Da die Regelungen der Arbeitnehmerüberlassung ihre Wurzeln...
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Kündigungsrecht
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Sozialplanrecht
Anmerkung zu BAG vom 31. 5. 2005 - 1 AZR 254/04, DB 2005 S. 1744 und BAG vom 15. 2. 2005 - 9 AZR 116/04, DB 2005 S. 2245
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M., Bonn / Wiss. Mit. Donat Wege, Hamburg
Anmerkung zu BAG vom 31. 5. 2005 - 1 AZR 254/04, DB 2005 S. 1744 und BAG vom 15. 2. 2005 - 9 AZR 116/04, DB 2005 S. 2245
Der Abfindung, die als Bedingung für den Verzicht einer Kündigungsschutzklage versprochen wird, hat der Gesetzgeber in § 1a KSchG seinen gesetzgeberischen Segen gegeben. Für die Sozialplanabfindung gilt...
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Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Bonn
Die jüngere Rechtsprechung des BAG hat neue Hinweise zum Schicksal von Betriebsrat und Betriebsvereinbarung bei Umstrukturierung von Betrieb und Unternehmen gegeben. Der Beitrag nimmt eine kritische Sichtung vor und begründet die Betriebsidentität als entscheidende Weichenstellung in der Argumentation. Er mahnt zu mehr Systemstimmigkeit in den Judikaten...
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Wider eine Ausweitung des § 9 Nr. 3 AÜG - Zum BGH-Urteil vom 3. 7. 2003
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Hamburg
Wider eine Ausweitung des § 9 Nr. 3 AÜG - Zum BGH-Urteil vom 3. 7. 2003
Ob und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist, anläßlich einer Arbeitnehmerüberlassung eine Vermittlungsprovision zu vereinbaren, für den Fall, dass der Arbeitnehmer in ein Anstellungsverhältnis zum Entleiher wechselt, war bislang umstritten. Der BGH hat sich nun,...
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Zur Reichweite der Gleichbehandlungspflicht nach dem AÜG
Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard)
Zur Reichweite der Gleichbehandlungspflicht nach dem AÜG
Das im Gesetzgebungsverfahren besonders umstrittene Gebot zur gleichen Entlohnung von Leiharbeitnehmern wird gemäß § 19 AÜG erst zum 1. 1. 2004 geltendes Recht. Die Übergangsfrist soll der Zeitarbeitsbranche die Chance einräumen, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen. Thüsing...
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Zum Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern - KOM (2002) 149 endgültig
Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard), Hamburg
Zum Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern - KOM (2002) 149 endgültig
Das europäische Arbeitsrecht nimmt mehr und mehr Gestalt an. Nach der Teilzeitrichtlinie 1997/81/EG und der Richtlinie zu den befristeten Arbeitsverhältnissen 1999/70/EG liegt nun ein Richtlinienvorschlag...
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Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Hamburg
Durch das BetrVerf-Reformgesetz vom 23. 7. 2001 wurde das Übergangsmandat und das Restmandat des Betriebsrats bei Umstrukturierung und Stillegung von Betrieben geschaffen. Die verschiedenen Fallgruppen, Inhalt und Zusammensetzung dieser Gremien werden erläutert und mögliche Problempunkte der Praxis aufgezeigt.
I. Einleitung
Viele Neuerungen...
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Zum Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften gegen tarifwidrige Regelungsabreden
Rechtsanwalt Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Köln
Zum Unterlassungsanspruch der Gewerkschaften gegen tarifwidrige Regelungsabreden
I. Einleitung
Dem BAG-Beschluß vom 20. 4. 1999 wurde zuteil, was sonst nur bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu beobachten ist: bevor die Entscheidungsgründe bekannt waren, gab es schon zahlreiche - und sehr kontroverse - öffentliche Stellungnahmen....