-
Gewinnermittlung
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose, Köln
Der Verf. schlägt eine mehrstufige Vorgehensweise für die Prüfung vor, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.
I. Einleitung
Ebenso wenig wie nach der Einführung des Anrechnungsverfahrens und dessen Nachfolgers, des Halbeinkünfteverfahrens, wird sich voraussichtlich auch nach einer etwaigen "Großen Steuerreform" an der ökonomischen Bedeutung...
-
-
Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil vom 16. 12. 2003 VIII R 89/02
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose / RA Cornelia Glorius-Rose, Köln
Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil vom 16. 12. 2003 VIII R 89/02
Der Beitrag enthält Informationen zu den in den letzten 20 Monaten veröffentlichten BFH-Urteilen, die sich mit der Missbrauchsvorschrift des § 42 AO beschäftigen. Er stellt die erkennbaren Tendenzen heraus und kritisiert insbesondere ein Urteil des VIII. Senats zum abweichenden Wirtschaftsjahr.
I. Einleitung
Seit nunmehr zwölf...
-
StB Prof. Dr. Dr. h. c. Gerd Rose, Köln
Das Steuergesetzgebungspaket von Ende 2003 enthält auch mehrere Erleichterungen für den Mittelstand. Sie sind Veranlassung, einmal mehr die Bedeutung von Prallel-Unternehmungen in diesem Bereich in den Blick zu nehmen. Steuerliche Vorteile können, wie der Beitrag zeigt, sogar wesentlich für die Wahl einer derartigen Unternehmungskonstruktion sprechen.
...
-
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose / RA Cornelia Glorius-Rose, beide Köln
In Fortsetzung ihrer seit 1992 begonnenen Beobachtungen erörtern und werten die Verfasser die zwischen Mitte 2000 und Ende 2002 veröffentlichten BFH-Urteile zu § 42 AO aus und außerdem noch zwei Judikate, die ohne Heranziehung der Missbrauchsvorschrift Gestaltungen ablehnen, weil ihnen ein "Gesamtplan" zugrunde liegt. Auch eine weitere Entscheidung des BGH zur zivilrechtlichen Konsequenz einer steuerlich...
-
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose, Köln
TEXT
I. Einleitung
Kürzlich hat sich Orth in dieser Zeitschrift mit dem Umfang der GewSt.-Pflicht von Veräußerungsgewinnen nach § 18 Abs. 4 UmwStG auseinander gesetzt und m.E. akzeptable Ergebnisse gefunden, die sich auf die Bemessungsgrundlage beziehen. Die nachstehenden Ausführungen haben nicht diese Probleme zum Gegenstand, sondern wollen...
-
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose / RAin Cornelia Glorius-Rose, beide Köln
I. Einleitung
Wegen der mit dieser Vorschrift verbundenen (Planungs-)Unsicherheit - d. h. der oft jahrelangen Ungewissheit über die Höhe der aus einer längst abgeschlossenen Transaktion resultierenden Steuerforderungen und über den Zeitpunkt ihrer Anforderung - ist es für den Steuerberater, insbesondere den betriebswirtschaftlich...
-
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose, Köln
I. Einleitung
Der XI. Senat des BFH, dessen verfassungsrechtliche Ausrichtung in Fachkreisen nicht unbekannt ist, hat mit einer - bisher noch nicht im BStBl. II veröffentlichten - Entscheidung vom 11. 8. 1999 XI R 12/98 insbesondere bei den betriebswirtschaftlich interessierten Steuerberatern eine verständliche Befriedigung hervorgerufen. Das Urteil wendet...
-
Probleme bei der Handhabung des § 42 Satz 2 AO
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose / RAin Cornelia Glorius-Rose, beide Köln
Probleme bei der Handhabung des § 42 Satz 2 AO
I. Einleitung
§ 42 AO lautet:
"Durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen...
-
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose, Köln
I. Einleitung
Im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG) vom 24. 3. 1999 hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, die im ursprünglichen Entwurf der Koalitionsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgesehene Änderung des § 3c EStG fallen zu lassen. Nach dem Koalitionsentwurf sollte die Vorschrift lauten:
"§ 3c Anteilige Abzüge und Abzugsverbot...
-
StB Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Rose, Köln
I. Einleitung
Nachdem das neue UmwG und das geänderte UmwStG vom 28.10.1994 die Möglichkeiten der Spaltung von Unternehmungen in vielfacher Weise erweitert und erleichtert haben , besteht vermehrter Anlaß zur Beschäftigung mit der Frage, ob eine jetzt als einheitliches Gebilde geführte Unternehmung nicht aufgegliedert, d.h. auf mehrere kleinere Einheiten...