-
Prof. Dr. George Turner, Universität Hohenheim und Humboldt-Universität zu Berlin
1. Einleitung
In der Realität deutscher Unternehmen gibt es Beiräte grundsätzlich nur neben Geschäftsführung oder Vorstand. Unter der Bezeichnung Beirat verbirgt sich dabei kein einheitliches Gebilde. Dies veranschaulichen die vielfältigen Namen, die als Synonym für den Begriff Beirat verwendet werden. Sie reichen...
-
-
o. Prof. Dr. iur. George Turner, Stuttgart und Berlin
I. Einleitung
Bei der Wahl der Unternehmensform steht regelmäßig die Frage der Haftung im Vordergrund . Daneben verdienen aber Probleme, die mit der Finanzierung und den steuerlichen Belastungen zusammenhängen, erhöhte Aufmerksamkeit. Insbesondere in den neuen Ländern ist die GmbH als Allzweckunternehmensform eingesetzt worden. Dabei ist...
-
Prof. Dr. jur. George Turner, Stuttgart-Hohenheim und Berlin
I. Einleitung
Beim Vorliegen eines Beherrschungsvertrags gewährt das Aktiengesetz dem herrschenden Unternehmen ein Weisungsrecht (§§ 308 AktG). Der Beherrschungsvertrag verleiht dem herrschenden Unternehmen das Recht, die Leitung der abhängigen Gesellschaft legal in vollem Umfang an sich zu ziehen. Der Beherrschungsvertrag ist die...
-
Prof. Dr. iur. George Turner o. Professor an der Universität Hohenheim und Gastprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin / Prof. Dr. sc. Dr. h.c. Gerhard Pflicke, em. Professor für Wirtschaftsrecht und Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst
Seit der sog. Wende hat es eine Reihe von Änderungen gegeben, die sich in erster Linie auf Sachverhalte...