-
Gewinnermittlung
BFH-Richter a.D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Die Abhandlung befasst sich mit der Frage, ob die Regelung des § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG zu den sog. Investitionsdarlehen auch Auswirkungen auf die Höhe der Überentnahmen hat.
I. Einleitung - Allgemeines zu den Regelungen des § 4 Abs. 4a EStG
Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen nur eingeschränkt abziehbar, wenn Überentnahmen vorliegen....
-
-
Bilanzsteuerrecht
Zur Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Teilsatz 2 EStG
BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Zur Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Teilsatz 2 EStG
In dem Beitrag werden die Bendenken gegen die Ablehnung der Subsidiaritätsthese durch den BFH geäußert, wonach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Teilsatz 2 EStG nicht nur eine Qualifikationsnorm, sondern auch eine Zurechnungsnorm sein soll.
I. Einleitung
Bilanzierungskonkurrenz...
-
Gewinnermittlung
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 28. 6. 2006 - XI R 31/05
BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 28. 6. 2006 - XI R 31/05
Der Beitrag ist eine Anmerkung zum BFH-Urteil vom 28. 6. 2006 - XI R 31/05, geht aber auch allgemein auf die Rolle der Betriebsprüfung und des Einspruchsverfahrens ein.
I. Einleitung
Das BFH-Urteil vom 28. 6. 2006 - XI R 31/05 zwingt zu einigen kritischen Anmerkungen, nicht nur...
-
BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Der Autor setzt sich kritisch mit dem Ansatz des Gesetzgebers auseinander, auf die Rechtsprechung des IX. Senats des BFH zum anschaffungsnahen Aufwand mit der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu reagieren.
I. Einleitung
Wolfgang Spindler hat sich jüngst zu dem Verhältnis des durch das StÄndG 2003 geschaffenen § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG,...
-
Prof. Dr. Roman Seer, Bochum / RA/StB BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Die Verfasser äußern verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gewerbesteuerrechtliche Behandlung der sog. Merkmalübertragung im Rahmen der Betriebsaufspaltung durch den BFH und bringen ihre begründete Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass das BVerfG eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ohne Begründung...
-
Anmerkung zu dem BFH-Urteil vom 8. 6. 2000 IV R 37/99
RA/StB/BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Anmerkung zu dem BFH-Urteil vom 8. 6. 2000 IV R 37/99
Für die Anwendung der Geprägevorschrift des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG wird in Satz 2 dieser Vorschrift bestimmt, dass eine gewerblich geprägte Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft gleichsteht. Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes sollen nach dem BFH-Urteil vom 8. 6. 2000...
-
BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Die Ausführungen von G. Söffing befassen sich mit der Anwendbarkeit der in DB 2002 S. 1746 abgedruckten Verfügung der OFD München vom 27. 7. 2002, nach der ganz allgemein Gebühren für die Vermittlung von Krediten, die zur Finanzierung von privaten Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag aufgenommen werden, nur i. H. von 2 v. H. angemessen und...
-
Gedanken zu dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. 12. 2001 GrS 1/98
BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
Gedanken zu dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. 12. 2001 GrS 1/98
Aus der nicht sehr klar gefassten Beschlussbegründung ist zu entnehmen, dass die Drei-Objekt-Grenze in Bebauungsfällen nur dann keine Anwendung findet, wenn ein Stpfl. wie ein Bauunternehmer, Generalunternehmer oder Bauträger tätig wird. Bei der Veräußerung nur eines...
-
Prof. Dr. Günter Söffing, BFH-Richter a. D., München
I. Einleitung
§ 2b EStG ist durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/ 2002 (im Folgenden StEntlG) eingeführt worden. Zur Anwendung dieser Vorschrift hat die Finanzverwaltung unter dem 5. 7. 2000 ein BMF-Schreiben, den sog. 2b-Erlass veröffentlicht. Im Folgenden wird sowohl § 2b EStG als auch dieser 2b-Erlass besprochen.
...
-
BFH-Richter a. D. Prof. Dr. Günter Söffing, München
I. Einleitung
Die Bundesregierung hat am 9. 2. 2000 den Entwurf für das StSenkG beschlossen. Ein wichtiger Punkt, zu dem Herzig und Lochmann in dieser Zeitschrift bereits Stellung genommen haben, ist die in § 35 EStG vorgesehene Steuerermäßigung durch pauschalierte Anrechnung der GewSt. auf die ESt.-Schuld für Personenunternehmer, die...