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Arbeitszeitrecht
Richtlinien der EU gelten nur dann unmittelbar, wenn sie inhaltlich hinreichend bestimmte und unbedingte Regelungen enthalten, die Frist zu ihrer Umsetzung abgelaufen ist und es sich um eine Anspruchsbeziehung zwischen Bürger und "Staat" handelt - Eine unmittelbare (horizontale) Wirkung von Richtlinien im Verhältnis von Privatrechtssubjekten scheidet aus - Im Anschluss an EuGH v. 3. 10. 2000 - C-303/98 - (SIMAP), EuGHE 2000 S. I-7963 = DB 2001 S. 818
Arbeitszeitrecht
Richtlinien der EU gelten nur dann unmittelbar, wenn sie inhaltlich hinreichend bestimmte und unbedingte Regelungen enthalten, die Frist zu ihrer Umsetzung abgelaufen ist und es sich um eine Anspruchsbeziehung zwischen Bürger und "Staat" handelt - Eine unmittelbare (horizontale) Wirkung von Richtlinien im Verhältnis von Privatrechtssubjekten scheidet aus - Im Anschluss an EuGH v. 3. 10. 2000 - C-303/98...
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Entsenderecht
Unzulässigkeit des Ausschlusses ausländischer Unternehmer von der Unterschreitung des Mindestentgelts durch Firmentarifvertrag
Entsenderecht
Unzulässigkeit des Ausschlusses ausländischer Unternehmer von der Unterschreitung des Mindestentgelts durch Firmentarifvertrag
EG-Vertrag Art. 59 und 60; Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 12. 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (ABl. 1997, L 18, S. 1)
1. Bei der Entscheidung, ob die durch den Aufnahmemitgliedstaat...