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Mit Urteil vom 28. 10. 2009 hat der I. Senat des BFH entschieden, dass Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. des § 27 KStG bei der empfangenden KapGes. zunächst steuerneutral mit dem Buchwert der Anteile zu verrechnen sind. Soweit die Ausschüttungen den Buchwert der Anteile übersteigen, sind sie nicht von § 8b Abs. 1 KStG begünstigt: Es handle sich hierbei - wegen § 20 Abs. 1 Nr. 1...
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