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Wirtschaftsrecht
Sonstiges Recht
Compliance bedeutet Regelkonformität. Aus der Leitungsverantwortung des Vorstands bzw. der Geschäftsleitung wird die Pflicht abgeleitet, eine auf Schadensprävention und Risikokontrolle angelegte Compliance-Organisation einzurichten. Hinsichtlich des "wie" besteht dann ein Ermessensspielraum, der auf Basis der Business Judgment Rule auszufüllen ist.
Es ist weitgehend offen, wie die rechtlichen Anforderungen...
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