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  • Wirtschaftsrecht

    Sonstiges Recht

    Aus­ge­stal­tung von Com­p­li­an­ce-Struk­tu­ren

    Com­p­li­an­ce be­deu­tet Re­gel­kon­for­mität. Aus der Lei­tungs­ver­ant­wor­tung des Vor­stands bzw. der Geschäfts­lei­tung wird die Pflicht ab­ge­lei­tet, ei­ne auf Scha­denspräven­ti­on und Ri­si­ko­kon­trol­le an­ge­leg­te Com­p­li­an­ce-Or­ga­ni­sa­ti­on ein­zu­rich­ten. Hin­sicht­lich des "wie" be­steht dann ein Er­mes­sens­spiel­raum, der auf Ba­sis der Bu­si­ness Judgment Ru­le aus­zufüllen ist.
    Es ist weit­ge­hend of­fen, wie die recht­li­chen An­for­de­run­gen...
    DB vom 22.04.2011 , Heft 16 , DB0414171 weiterlesen
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