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  • Bilanzsteuerrecht

    Rück­stel­lun­gen für an­ste­hen­de Ver­wal­tungs­ko­sten ei­ner Be­triebs­prüfung (bei Großbe­trie­ben)

    Im ab­ge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr wirt­schaft­lich ver­ur­sach­te Ver­wal­tungs­ko­sten künf­ti­ger Bp sind im Grund­satz rück­stel­lungsfähig. Da­bei un­ter­sagt H 5.7 Abs. 4 EStH die Rück­stel­lungs­bil­dung für künf­ti­ge Bp-Ko­sten, so­lan­ge es an ei­ner Prüfungs­an­ord­nung fehlt. Dem ent­ge­gen­ste­hend ent­schied das FG Ba­den-Würt­tem­berg im Fall ei­nes Großbe­triebs mit An­schluss­prüfung, dass auch oh­ne Vor­lie­gen ei­ner Prüfungs­an­ord­nung...
    DB vom 21.01.2011 , Heft 03 , DB0400862 weiterlesen
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