-
Corporate Governance
RA Dr. Eberhard Vetter, Köln
Am 20. 7. 2007 sind vom Bundesministerium der Justiz die jüngsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Sie betreffen die Abschnitte Vorstand und Aufsichtsrat, zielen inhaltlich aber mit wenigen Ausnahmen auf den Handlungs- und Verantwortungsrahmen des Aufsichtsrates ab. Neben neuen Empfehlungen und Anregungen finden sich verschiedene...
-
-
Aktienrecht
Anmerkung zu OLG Jena vom 22. 3. 2006 - 6 U 968/05, DB 2006 S. 2281
RA Dr. Eberhard Vetter, Köln
Anmerkung zu OLG Jena vom 22. 3. 2006 - 6 U 968/05, DB 2006 S. 2281
Zur Erhebung der Anfechtungsklage durch in der Hauptversammlung erschienene Aktionäre verlangt § 245 Nr. 1 AktG, dass diese gegen den Beschluss Widerspruch zur Niederschrift erklärt haben. Gängiger Praxis entspricht es, dass der Widerspruch während des gesamten Verlaufs der Hauptversammlung - also...
-
Aktienrecht
Anmerkung zum Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg v. 5. 11. 2004 - HRB 93752
Rechtsanwalt Dr. Eberhard Vetter, Köln
Anmerkung zum Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg v. 5. 11. 2004 - HRB 93752
Das Amtsgericht Charlottenburg hat ein gerichtlich bestelltes Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner nach nur rund einer Woche ohne Vorliegen besonderer Gründe wieder abberufen und sodann nach § 104 Abs. 1 Satz 1 AktG auf Antrag des Mehrheitsaktionärs die von diesem vorgeschlagene...
-
Rechtsanwalt Dr. Eberhard Vetter, Köln
Kann sich ein Aufsichtsratsmitglied bei einer Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Mehrheitsmeinung nicht anschließen, weil es ihn für falsch hält, muss es sich fragen, ob es sich bei der Abstimmung nur der Stimme enthalten, offen eine Nein-Stimme abgeben will oder sogar noch weitere Schritte gegen den Beschluss unternehmen muss. Der Beitrag geht diesen Fragen...
-
Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 12. 3. 2001, DB 2001 S. 969 - (DAT/Altana)
Rechtsanwalt Dr. Eberhard Vetter, Syndikusanwalt, Köln
Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 12. 3. 2001, DB 2001 S. 969 - (DAT/Altana)
Der BGH-Beschluss vom 12. 3. 2001 unternimmt es, die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Entschädigung der Minderheitsaktionäre umzusetzen. Der Beitrag setzt sich mit der Entscheidung kritisch auseinander. Die starre Vorgabe eines Referenzzeitraums zur Ermittlung...
-
RA Dr. Eberhard Vetter, Syndikusanwalt, Köln
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen vom 12. 3. 2001 enthält in den §§ 327a - 327f AktG-RefE Vorschriften, die den zwangsweisen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung durch einen Aktionär ermöglichen, dem mindestens 95% der Aktien einer AG gehören (Squeeze-out). Entgegen dem Entwurf bedarf...