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Editorial
Mit der Entscheidung des EuGH vom 20. 10. 2011 (Rs. C-284/09, Kommission./.Deutschland) ist nunmehr endgültig klargestellt, dass die fehlende Steuerbefreiung der Portfoliodividenden von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EG bzw. des AEUV darstellt. Für diese hat der Kapitalertragsteuerabzug nämlich abgeltende Wirkung, während unbeschränkt steuerpflichtige...
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Editorial
Mit der Entscheidung des EuGH vom 20. 10. 2011 (Rs. C-284/09, Kommission./.Deutschland) ist nunmehr endgültig klargestellt, dass die fehlende Steuerbefreiung der Portfoliodividenden von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EG bzw. des AEUV darstellt. Für diese hat der Kapitalertragsteuerabzug nämlich abgeltende Wirkung, während unbeschränkt steuerpflichtige...