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Sonstiges Recht
Stellung eines zulässigen Antrags vor dem 1. 9. 2003 als Voraussetzung für die Anwendung des alten Verfahrensrechts
Spruchverfahrensgesetz
Stellung eines zulässigen Antrags vor dem 1. 9. 2003 als Voraussetzung für die Anwendung des alten Verfahrensrechts
AktG § 327f Abs. 2; SpruchG § 17 Abs. 2
(LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2004 - 18 AktE 28/03)
Auf der ordentlichen Hauptversammlung der H. AG vom 3. 4. 2003 wurde auf Antrag ihrer Hauptaktionärin, welche 98,27% aller Aktien der H. AG hielt,...
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Aktienrecht
Einbringung als eine im Ermessen des Vorstands liegende Beschlussvorlage - Maßnahme unterhalb der Satzungsebene - Voraussetzungen für das Vorliegen sog. Holzmüller-Fälle
Aktienrecht
Einbringung als eine im Ermessen des Vorstands liegende Beschlussvorlage - Maßnahme unterhalb der Satzungsebene - Voraussetzungen für das Vorliegen sog. Holzmüller-Fälle
AktG §§ 119, 133
(OLG Karlsruhe, Urteil v. 12.3.2002 - 8 U 295/00)
Die Kläger zu 1-4 sind Aktionäre der Beklagten und auf der Hauptversammlung der Beklagten am 5. 5. 2000 mit 270 805 Stückaktien, d....